Formal kein Austausch bei Utrogest

Vaginal oder oral – nicht egal

Berlin - 19.07.2018, 15:00 Uhr

Utrogest® Luteal ist laut Hersteller vereinzelt gegen Weichkapseln zur oralen Anwendung ausgetauscht worden. (c / Foto: Dr. Kade / Besins)

Utrogest® Luteal ist laut Hersteller vereinzelt gegen Weichkapseln zur oralen Anwendung ausgetauscht worden. (c / Foto: Dr. Kade / Besins)


Utrogest® Luteal ist nicht gegen andere Progesteron-Weichkapseln austauschbar. Darauf weist der Hersteller nun in einer Mitteilung explizit hin. Das Progesteron-Präparat ist zur vaginalen Anwendung im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung zugelassen – und zwar laut Hersteller als einziges. In einigen Fällen sollen Frauen in Apotheken jedoch eines der anderen oral anzuwendenden Präparate erhalten haben, bei denen die vaginale Anwendung einen Off-Label-Use darstellt.  

Utrogest® Luteal 200 mg von Dr. Kade / Besins Pharma sind die einzigen zur vaginalen Anwendung zugelassenen Weichkapseln mit mikronisiertem Progesteron im deutschen Markt. Das Präparat ist seit dem 1. Juli 2018 verfügbar und zur Lutealphasenunterstützung im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung indiziert. Utrogest® Luteal darf nicht durch andere Progesteron-Weichkapseln wie Famenita®, Progestan® oder Utrogest® ausgetauscht werden. Diese sind nämlich zur oralen Gabe zur Hormonsubstitution zugelassen. Darauf weist der Hersteller nun in einer Mitteilung hin. Allerdings war bislang in der Praxis die vaginale Anwendung keine Seltenheit. 

In der Mitteilung heißt es, dass bekannt wurde, dass in einigen Fällen Patientinnen mit Kinderwunsch statt Utrogest® Luteal 200 mg in ihrer Apotheke Weichkapseln zur Hormonsubstitution in den Wechseljahren erhalten haben. Der Austausch der Präparate sei jedoch nicht statthaft, da es sich um unterschiedliche Indikationen und Applikationswege handelt, erklärt der Hersteller. Apotheker seien dazu verpflichtet, vor dem Austausch von Arzneimitteln die Indikationen zu überprüfen. Stimmten diese nicht überein, darf auch im Falle von bestehenden Rabattverträgen nicht substituiert werden.

Anzeige in der Taxe

Eine Erklärung, wie der Fehler zustandekam, könnte sein, dass in der Lauer-Taxe bei der Aut-idem-Suche für Utrogest® Luteal Famenita® und Utrogest® angezeigt werden – allerdings mit dem Hinweis „vorbehaltlich der Indikationsübereinstimmung“, die ja hier nicht gegeben ist. Die abweichende zugelassene Applikation der Weichkapseln wird anscheinend auch nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der Zusammensetzung besteht zwischen den vaginal und den oral anzuwendenden Kapseln laut Inhaltsangabe tatsächlich kein Unterschied, wohl aber beim Preis: Utrogest® Luteal ist mit einem VK von 99,98 Euro gelistet, das zur oralen Anwendung mit 58,08 Euro.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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