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Kritik am TSVG-Referentenentwurf
BPI: Geplante Impfstoffregelung bringt keine Versorgungssicherheit
Der Bundesgesundheitsminister reagiert in seinem jüngsten Gesetzentwurf auf den in diesem Jahr entflammten Streit um die Festpreisvereinbarungen für Vierfach-Grippeimpfstoffe. Doch mit seiner Lösung dürften Hersteller wie GlaxoSmithKline oder Sanofi nicht zufrieden sein. Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie spricht man sogar von einem „deutlichen Rückschritt“.
Im Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV) ist vorgesehen, dass § 129 Abs. 5 SGB V, der die Rechtsgrundlage für ergänzende Verträge zum Rahmenvertrag auf Landesebene ist, einen neuen Satz enthält. Demnach ist in einem solchen Vertrag zwischen Kassen(verbänden) und Apothekenverbänden über die Versorgung mit Impfstoffen „sicherzustellen, dass die Krankenkassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen“.
In der Begründung heißt es dazu: „Auf diese Weise wird gewährleistet, dass im Sinne der Versorgungssicherheit zumindest zwei Hersteller von Impfstoffen in den Verträgen berücksichtigt werden und zugleich durch die bestehende Wettbewerbssituation im Verhältnis Hersteller zu Apotheken dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen wird. Dies ist zur Vermeidung von Unsicherheiten bei der Impfstoffversorgung und zeitweiligen Lieferproblemen von Impfstoffen erforderlich, da andernfalls nicht gewährleistet ist, dass Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen“.
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Hintergrund der Neuregelung ist der Streit um Festpreisvereinbarungen zwischen Kassen und Apothekerverbänden auf Landesebene, die in diesem Jahr erstmals über tetravalente Grippeimpfstoffe geschlossen wurden. Vorreiter waren hier die AOK Nordost und die Apothekerverbände in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Nur ein Hersteller – Mylan – zeigte sich bereit, zu einem für die Apotheker akzeptablen Preis zu liefern. Das missfiel der Konkurrenz und ihrer Lobbyvertretung, die den Festpreis für nicht auskömmlich halten. Sie fürchten erneut Versorgungsengpässe, wenn sich die Nachfrage auf einen Anbieter konzentriert – und dieser dann möglicherweise doch nicht so liefern kann wie versprochen. Gerade deshalb hatte der Gesetzgeber im Frühjahr vergangenen Jahres die Rabattverträge über Impfstoffe aus dem Sozialgesetzbuch V gestrichen.
Und so landete das Vertragskonstrukt vor Gericht: GSK
zog vor die Vergabekammer des Bundes, Sanofi vor das Sozialgericht. Ersterer Streit ging zugunsten des Herstellers aus, letzterer zugunsten der AOK – doch zu
Ende sind die Verfahren damit noch nicht. Nicht nur der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) forderte daraufhin eine gesetzliche Klarstellung.
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