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Missverständliches Schreiben der TK
Die Apotheke erhält die Zuzahlung?
Viele Patienten leben in dem Glauben, dass die Zuzahlung der Apotheke zukommt. Dabei fungiert diese nur als Inkassostelle für die Krankenkassen. Wenn eine Kasse in einem Schreiben an Patienten suggeriert, der Zuzahlungsbetrag stehe dem Lieferanten zu und nicht der Kasse, sorgt das verständlicherweise in der Apotheke für Unmut.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen ab einem Alter von 18 Jahren Zuzahlungen leisten, außer natürlich sie sind davon befreit. 10 Prozent des Verkaufspreises werden für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel fällig, wobei mindestens 5 und höchstens 10 Euro zu bezahlen sind. Kostet das Mittel weniger als 5 Euro, zahlt der Versicherte höchstens den tatsächlichen Preis. Die Zuzahlung wird in der Regel packungsbezogen erhoben. Eine Ausnahme bilden in gewisser Weise die Hilfsmittel. Hier bezieht die Höchstgrenze von 10 Euro auf den Monatsbedarf.
Da der Patient die Zuzahlung in der Apotheke oder bei Hilfsmitteln unter Umständen auch bei einem anderen Leistungserbringer zu zahlen hat, liegt der Verdacht nahe, dass die Zuzahlung auch diesem zugutekommt. Am HV-Tisch gibt es immer wieder Erklärungsbedarf, dass die Apotheke hier nur die Inkassostelle für die Kassen spielt. Wenn Krankenkassen Patienten in dem Irrglauben noch bestärken, dass die zugezahlten Euro in der Apotheke bleiben, missfällt den Apothekern verständlicherweise.
TK drückt sich missverständlich aus
So schreibt nämlich die Techniker Krankenkasse in einem Brief, der DAZ.online vorliegt, an einen Patienten. Dieser hatte ihn in die Apotheke, aus der er seine Hilfsmittel bezieht, gebracht:
Auch den Hinweis, dass diese Formulierung missverständlich sei, erklärt ein Sprecher gegenüber DAZ.online: „In dem Bewilligungsschreiben möchten wir deutlich machen, dass der Zuzahlungsbetrag direkt an den betreffenden Lieferanten der Hilfsmittel überwiesen werden soll. Den Hinweis haben wir aufgenommen, weil Versicherte in einigen Fällen die Zuzahlung direkt an die TK überwiesen haben. Wir verwenden diese Formulierung nun schon seit einigen Jahren. In dieser Zeit wurden keine Beschwerden oder Probleme an uns herangetragen, weder von unseren Versicherten, noch von Apotheken.“
Allerdings zeigt sich die Kasse durchaus einsichtig. Denn der Sprecher sagt weiter, dass man für den Hinweis dankbar sei und prüfe, ob man die Formulierung gegebenenfalls anpasse.
14 Kommentare
Steilvorlage
von Bernd Jas am 27.07.2018 um 10:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Sind das jetzt fake news?
von W. Adolf am 27.07.2018 um 13:46 Uhr
AW: Zum verstehen
von Stefan Haydn am 27.07.2018 um 16:20 Uhr
Techniker KK
von Alexander Zeitler am 27.07.2018 um 1:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gute Frage
von W. Adolf am 26.07.2018 um 20:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gute Frage Nächste Frage
von J. Kusterer am 27.07.2018 um 9:02 Uhr
Rezeptzuzahlung ist keine originäre Leistung der Apotheke
von Heiko Barz am 26.07.2018 um 12:02 Uhr
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Natürlich erhält die Apotheke die Zuzahlung!
von W. Adolf am 26.07.2018 um 10:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 6 Antworten
AW: Es ist wirklich verwirrend
von Andreas P. Schenkel am 26.07.2018 um 11:14 Uhr
AW: Nicht verwirrend
von W. Adolf am 26.07.2018 um 14:02 Uhr
AW: Natürlich erhält die Apotheke die
von A. Fischer am 26.07.2018 um 19:31 Uhr
AW: Klartext
von St. Reinholz am 27.07.2018 um 1:10 Uhr
AW: Natürlich erhält die Apotheke die
von Alexander Zeitler am 27.07.2018 um 1:54 Uhr
AW: Natürlich erhält die Apotheke die
von Stefan Haydn am 27.07.2018 um 16:09 Uhr
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