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Retax-Quickie zur Zuzahlung ab 18
Was gilt? Datum der Rezeptausstellung oder Rezepteinlösung?
Ab einem Alter von 18 Jahren müssen Patienten eine Zuzahlung zu
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leisten. Was gilt aber, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung unter 18 war, bei Rezepteinlösung in der Apotheke jedoch bereits
volljährig? Welches Datum interessiert die GKV in diesem Fall? Und muss der Patient zahlen?
Stuttgart – Erstellt am 26.07.2018, 15:30 Uhr

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