- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Hitzefrei für ...
Bei sommerlichen Temperaturen
Hitzefrei für Apothekenmitarbeiter?
Der Sommer zeigt sich in diesem Jahr von seiner besten Seite. Auch heute ist in den meisten Teilen Deutschlands Badewetter mit Sonnenschein und Höchstwerten von über 30 Grad. Wer würde da nicht gerne den Tag draußen am See verbringen? Doch leider dürfen Apothekenmitarbeiter auch bei hohen Temperaturen nicht einfach zu Hause bleiben.
Immer wieder stellen sich Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob ein Apothekenleiter bei hochsommerlichen Temperaturen seine Mitarbeiter von den Arbeitspflichten befreien und ihnen „hitzefrei“ geben muss. Oder genügt es, die Kleiderordnung, die in vielen Apotheken das Tragen eines Kittels in Offizin und Labor vorschreibt, zu lockern und Getränke zur Verfügung zu stellen?
So ist die rechtliche Lage
Ein Blick in die Apothekenbetriebsordnung (§4 ApBetrO) zeigt: „Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein.“ Dies gilt natürlich auch für die Arzneimittel in der Sichtwahl und somit den Handverkauf. Höhere Temperaturen sind somit nicht zulässig.
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 gibt im Unterschied zu diesen verpflichtenden Rahmenbedingungen teilweise nur Empfehlungen. In Arbeitsräumen soll die 26-Grad-Marke nicht überschritten werden. Höhere Werte sind nur zulässig, falls die Außentemperatur mehr als 26 Grad beträgt. Arbeitsgerichte haben hier aber einen Abstand von mindestens sechs Grad zwischen Innen- und Außentemperatur gefordert. Maßnahmen sind trotzdem zu treffen, etwa durch Nachtauskühlung der Räume oder durch Getränkeversorgung der Angestellten. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Vorgesehen sind neben Klimaanlagen auch Verlegungen oder Kürzungen der Arbeitszeit – für öffentliche Apotheken eine eher unübliche Variante. Durch die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung sind jedoch die meisten Apotheken ohnehin mit einer Klimaanlage ausgestattet.
Das kann man tun
Jenseits von Richtlinien und Gesetzen kann der Apothekenleiter aber selbst viele Maßnahmen ergreifen. In manchen Apotheken haben sich Chefs entschieden, dass Angestellte bei Hitze keine Kittel tragen müssen. Denkbar sind außerdem weitere, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen und das kostenlose Zurverfügungstellen von kalten Getränken oder gekühltem Obst (Wassermelone, Beeren, Äpfel), das Aufstellen von Ventilatoren und das kollegiale Abwechseln im Handverkauf, sodass alle einmal die Möglichkeit haben, kurz etwas zu trinken oder ein Stück Obst zu essen.
Trotz aller Maßnahmen: Bei hohen Temperaturen sinken Produktivität und Wohlbefinden. Besonders werdende Mütter und ältere Kolleginnen und Kollegen zeigen in der Regel schneller Zeichen von Dehydrierung und auch Kreislaufprobleme. Bleibt noch, vorbeugend regelmäßig zu trinken: idealerweise ungesüßte Tees oder Mineralwasser mit etwa 20 Grad Temperatur.
3 Kommentare
Irreführend
von Anonym am 01.08.2018 um 20:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Hundswetter
von Gerhard Zück am 31.07.2018 um 1:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
was für ein Quark
von Karl Friedrich Müller am 30.07.2018 um 15:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.