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Schutzschild gegen Kopfläuse: Mittel zur Abwehr im Überblick

Stuttgart - 01.11.2018, 10:00 Uhr

Eine Reihe von Mittel soll Kopflausbefall vorbeugen. (Foto: kurgu128 / stock.adobe.com)
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Eine Reihe von Mittel soll Kopflausbefall vorbeugen. (Foto: kurgu128 / stock.adobe.com)


Jedes Jahr aufs neue haben Kopfläuse und Ihre Bekämpfung nach den Sommerferien Hochsaison. Aber wie sieht es mit der Prophylaxe aus? Gibt es wirksame Mittel, die eine Übertragung gar nicht erst zulassen? Und wie vermeidet man nach erfolgreicher Behandlung eine erneute Übertragung?

Aufgrund der schnellen, unkomplizierten und unbedenklichen Beseitigung der Läuse ist eine prophylaktische Behandlung eigentlich unnötig. Aber der Gedanke an Läuse bei den eigenen Kindern oder gar bei sich selber ist eine beunruhigende, teilweise ekelige Vorstellung.

Deshalb gibt es viele Kunden, die gerade jetzt nach den Sommerferien und zu Beginn des Herbstes nach Mitteln fragen, die eine Übertragung von Läusen verhindern können.

Bevor ein prophylaktisches Läuse Mittel zum Einsatz kommt, ist sicherzustellen, dass noch kein Kopflausbefall vorliegt. Die einfachste Art, dies zu überprüfen ist, indem mit einem Nissenkamm das Haar nach Läusen und Eiern (Nissen) abgesucht wird. Sollte bereits ein Lausbefall vorliegen, sind die vorbeugenden Mittel nicht wirksam.

Auf dem Markt gibt es ein paar wenige Mittel, die zur Prophylaxe von Lausbefall angeboten werden:

Läuseabwehrspray mit Zitroneneukalytus (Eukalyptus citriodora): Das Läuseabwehrspray wird auf die trockenen Haare aufgesprüht und soll ohne zu föhnen und ohne Verwendung von Stylingprodukten trocknen. Nach zwölf Stunden ist die Wirkung nicht mehr gegeben. Die Wirkung beruht auf einem nicht fettenden Schutzschild, dass durch den Extrakt des Zitroneneukalyptus als Insektenschutzmittel wirkt. Der Wirkstoff ist für Kinder ab 12 Monaten geeignet.

Läuseabwehrspray mit Ethylbutylacetylaminoproprionat (EBAAP, IR 3535) und Icaridin: Das Spray wehrt ebenfalls die Läuse bis zu zwölf Stunden ab, indem es eine Art Schutzwand um den Kopf bildet. Die Läuse können die Haare nicht mehr als potentielles Ziel orten, sodass sie diese nicht mehr befallen können. Das Spray ist ebenfalls geeignet für Kinder ab einem Jahr.

EBAAP bzw. IR 3535 ist ein synthetischer Insekten-abweisender Wirkstoff, der auch zur Vorbeugung von Insektenstichen eingesetzt wird. Er zeichnet sich durch ein sehr gutes Sicherheitsprofil aus, unerwünschte Wirkungen sind selten

Läuseabwehrspray mit Dimeticon sowie Activdiol® :

Die Wirkstoffkombination soll bewirken, dass die Laus, sobald sie auf einen Wirt trifft, so geschädigt wird, dass sie – bevor sie sich festsetzen und vermehren kann – abgetötet wird.

Dimeticon tötet auf physikalische Weise Läuse. Das patentierte Actividiol® greift ebenfalls auf physikalische Weise die Körperoberfläche der Laus an und verhindert so, dass sich Läuse festsetzen.

Wichtig bei allen Läuse-Abwehrsprays ist eine sorgfältige Anwendung auch im Nackenbereich und hinter den Ohren.

Was tun mit Kopfkissen und Polstermöbeln?

Shampoo mit Weidenrinde: Ein sehr gut geeignetes Shampoo, welches man bedenkenlos täglich anwenden kann, ist das Weidenrinden Shampoo. Es soll die Haare vor Kopflausbefall schützen. Außerdem kann es therapieergänzend bei Lausbefall eingesetzt werden. Mit zusätzlichem Thymian, Lavendel und Rosmarin soll es die Kopfhaut beruhigen, indem es schnell die Rötung und den Juckreiz mildert.

Übrigens

Häufiges Haare waschen beugt weder Lausbefall vor noch vertreibt es Läuse. Es werden nur besonders saubere Läuse produziert.

Sollte doch ein Kopflausbefall vorliegen, können Kopfläuse sehr gut in der Selbstmedikation behandelt werden. Wenn die rot­ juckenden Stellen sich durch eine Superinfektion entzünden, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Lausfreies Umfeld zur Vermeidung von wiederholtem Lausbefall

Nach einer erfolgreichen Behandlung ist es wichtig, dass die ganze Familie und die Umgebung lausfrei ist, damit sich keiner wieder neu ansteckt.

Aus hygienischen Gründen können Kämme und Haarbürsten in heißer Seifenlösung gründlich gereinigt werden, auch wenn das Transmissionsrisiko vernachlässigbar ist. Kopfläuse in Kopfkissen werden durch eine Wäsche > 60 °C oder 15 Minuten im Trockner bei > 60 °C getötet. Die Behandlung von Polstermöbeln und Teppichen ist nicht notwendig, da die Läuse außerhalb ihres Wirtes nur kurzzeitig überleben und die Übertragung über Textilien somit irrelevant ist. Auch existieren keine Studien darüber, ob das Waschen von Kleidung die (erneute) Übertragung von Läusen verhindert. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich Läuse mit handelsüblichen Staubsaugern für Böden entfernen lassen. In Laienmedien wird immer wieder empfohlen, alle nicht waschbaren Textilien, Körper- und Bettwäsche sowie Kuscheltiere für drei Tage in verschlossenen Plastiktüten aufzubewahren und ggf. noch in die Gefriertruhe zu stecken. Dies ist wissenschaftlich allerdings nicht begründbar.

Produkt Inhaltsstoff(e) Wirksamkeit Anwendung ab...

AntiJump® Spray

(Hennig Arzneimittel)

Zitroneneukalyptus (Eucalyptus citriodora) Abwehr bis zu 12 h auf das trockene Haar aufsprühen und bis in die Haarspitzen einmassieren ab 12 Monaten

Mosquito® Läuse Abwehr Spray

(Wepa)

IR3535 und Icaridin Abwehr bis zu 12 h auf das trockene Haar einsprühen, nicht auswaschen ab 12 Monate

Hedrin® Protect&Go Spray

(Stada)

Dimeticon sowie Activdiol® in einer Präventivdosierung 2-3 Tage, sofern die Haare nicht gewaschen werden Anwendung auf nassen Haaren ab 6 Monaten

Weidenrinden Shampoo / Spray

(Rausch)

Weidenrinde keine Angabe auf das feuchte Haar auftragen, 2 min einwirken lassen, ausspülen keine Angaben, ab Kindergarten-Alter

Wer bezahlt Läusemittel ?

Es gibt Läusemittel, die von den GKVen übernommen werden.

Für Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr (bei verzögerter Entwicklung bis zum 18. Lebensjahr) können Ärzte Medizinprodukte ohne Zuzahlung (CAVE: ggf. Mehrkosten) auf Rezept verordnen, die in der Arzneimittel-Richtlinie Anlage V genannt sind, Arzneimittel laut §§ 31 (1), 34 (1) SGB V.

Mittel zur Abwehr von Läusen gehören allerdings nicht dazu und sind ohne Ausnahme nicht erstattungsfähig.


Lars Peter Frohn, Apotheker, Autor DAZ.online
radaktion@daz.online


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