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Geplante Gesetzesänderung
Nun doch Cannabis-Pilotprojekte in Schweizer Apotheken
Im vergangenen Jahr hatten Vorstöße in der Schweiz, Freizeit-Cannabis in wissenschaftlichen Pilotprojekten probehalber in Apotheken abzugeben, für große Diskussionen gesorgt. Das Bundesamt für Gesundheit hatte diese unter Verweis auf das geltende Betäubungsmittelrecht zunächst abgelehnt. Nun will der Schweizer Bundesrat doch den Weg für einen neuen „Experimentierartikel“ im Gesetz freimachen.
Im
Frühjahr des letzten Jahres wollten Forscher des Instituts für Sozial- und
Präventivmedizin (ISPM) und
des klinischen Studienzentrums (CTU) der Universität Bern in der Schweiz Forschungsprojekte
auf den Weg bringen, mit denen Cannabis über Apotheken versuchsweise legal an Freiwillige
abgegeben werden sollte.
Drei Jahre lang sollten die Apotheken Cannabis an Cannabis-Konsumenten verkaufen dürfen und dabei untersuchen, wie sich ein regulierter Verkauf auswirken würde. Auch andere Schweizer Städte, darunter Zürich, Genf und Basel wollten die Option nutzen und Projekte für eine regulierte Abgabe von Cannabis in Angriff nehmen.
Neuer „Experimentierartikel“ für Pilotprojekte
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellte sich jedoch quer und verweigerte dem ISPM und dem CTU die Zustimmung zur Durchführung ihres Pilotprojektes. Zur Begründung verwies das BAG auf das geltende Betäubungsmittelgesetz, das den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken verbietet. Damit solche Studien bewilligt werden könnten, müsse das Gesetz mit einem „Experimentierartikel“ ergänzt werden. Genau dieser ist nun geplant. Bereits Anfang Juli hat das Parlament einen neuen Pilotversuchsartikel 8a im Schweizer Betäubungsmittelgesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Die Geltungsdauer des neuen Artikels soll auf zehn Jahre beschränkt werden. Näheres zu den Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten des Antragsverfahrens werden in einer neuen Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt, die ebenfalls Bestandteil der Vernehmlassung ist. Die Anhörung dauert bis zum 25. Oktober 2018.
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