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Ostschweiz
Apotheker bekommen Konkurrenz der Klinikapotheken zu spüren
Patientenapotheken in Krankenhäusern mischen in der Ostschweiz die Apothekenlandschaft auf. Offizinapotheker befürchten Einkommenseinbußen, wenn diese ihren begrenzten Rahmen überschreiten. Kantonspolitiker stärken den öffentlichen Apothekern den Rücken.
Apotheker in der Ostschweiz haben es derzeit nicht leicht. Einerseits sitzt ihnen die ständige Konkurrenz durch die selbstdispensierenden Ärzte im Nacken. Zum anderen könnten ihnen jetzt auch noch die „Campus-Apotheken“ in den Spitälern das Wasser abgraben. Das „Tagblatt“ hat das Thema aufgegriffen und beschreibt, worauf sich die diesbezüglichen Ängste der Offizinapotheker gründen und ob diese berechtigt sind.
Im Moment geht es konkret um eine „Werbekampagne“ für die Apotheke auf dem Areal des Kantonsspitals St. Gallen und Pläne für eine neue Campus-Apotheke in Thurgau. Das Thema hatte schon vor ein paar Jahren eine Reihe von Kantonsräten in St. Gallen auf den Plan gerufen. Sie stellen sich an die Seite der öffentlichen Apotheker.
Kantonsregierung wiegelt Bedenken ab
Bereits im November 2016 hatten die Kantonsräte Andreas Hartmann (FDP, Rorschach), Christof Hartmann (SVP, Walenstadt) und Michael Schöbi (CVP, Altstätten) eine parlamentarische Anfrage (Interpellation) an die Regierung in St. Gallen gerichtet. Im Vorgriff auf die geplante Eröffnung der Campus-Apotheke im Kantonsspital St. Gallen äußerten sie darin Bedenken hinsichtlich der Zielrichtung der Apotheke und der Auswirkungen auf die öffentlichen Apotheken im Umfeld, wurden aber beruhigt.
Nein, bekräftigte die Regierung in ihrer Antwort, die Campus-Apotheke im Kantonsspital solle eine reine Patientenapotheke sein und keine Publikumsapotheke, wie sie beispielsweise im Kantonsspital Luzern oder im Kantonsspital Aarau betrieben würden. Dort könnten sich nur Patienten versorgen, die aus dem Spital austreten oder sich ambulant am Spital behandeln lassen. Dies betont auch die Apotheke selbst auf ihrer Webseite. Die Campus-Apotheke müsse ihre Tätigkeit „wettbewerbsneutral“ ausführen, so die Regierung damals weiter, und ihre Einkaufskonditionen müssten dieselben sein wie für private Apotheken.
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