Australien

Bayer droht Sammelklage wegen Spirale Essure

Melbourne / Stuttgart - 14.08.2018, 10:20 Uhr

Bayer vertreibt Essure nur noch in den USA. (Foto: j/ picture alliance / AP Phot)

Bayer vertreibt Essure nur noch in den USA. (Foto: j/ picture alliance / AP Phot)


Bayer hat bereits juristischen Ärger wegen seiner Verhütungsspirale Essure®, einem Device, das zur hysteroskopischen Sterilisation eingesetzt wird. So wurden zum Beispiel in den USA bereits tausende Klagen zugestellt. Nun droht auch in Australien Ungemach. Bis zum Jahresende sollt dort eine Sammelklage wegen möglicher Gesundheitsschäden eingereicht werden. 

Wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Verhütungsspirale Essure® muss der Pharmakonzern Bayer in Australien mit einer Sammelklage rechnen. Die Anwaltskanzlei Slater and Gordon aus Melbourne kündigte am gestrigen Montag an, dass sie gegen das Leverkusener Unternehmen juristisch vorgehen will. Die Klage soll nach Angaben der Anwältin Ebony Birchall bis zum Jahresende eingereicht werden. Nach Schätzungen sind in Australien etwa 5000 Frauen betroffen.

Der Konzern sei sich der Sammelklage „bewusst“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Auch in anderen Ländern hat Bayer wegen der Spirale juristische Probleme. Bis Mitte April wurden laut Quartalsbericht US-Klagen von etwa 16.800 Anwenderinnen sowie zwei kanadische Klagen zugestellt. „Mit weiteren Klagen ist zu rechnen.“

Wie wirkt Essure?

Der Konzern hatte das Geschäft mit der Metallspirale 2013 mit dem Kauf des US-Herstellers Conceptus übernommen. Die Spirale, die ein alternatives Steriliationsverfahren, die sogenannte hysteroskopische Sterilisation, darstellt, kann ohne chirurgischen Eingriff über die Scheide in die Eileiter eingesetzt werden. Der Frauenarzt setzt unter endoskopischer Sicht zwei Mikrospiralen aus Polyesterfasern, Nickel-Titan und Edelstahl in die Öffnungen der Eileiter. Das Gewebe reagiert darauf mit Bildung von Narben, die die Tube verlegen. Die Platzierung der Mikrospiralen ist ohne Narkose möglich.

Wegen zahlreicher Beschwerden zur Wirksamkeit und Sicherheit hat die FDA aber die Warnhinweise verschärft. Der Hersteller wurde zu einer Postmarket-Surveillance-Studie verpflichtet sowie auf einen hervorgehobenen Warnhinweis, der auf mögliche Risiken hinweisen soll. Als Komplikationen wurden unter anderem irreguläre Blutungen, Unterleibskrämpfe und die intraabdominelle ­Migration der Spiralen, aber auch Metall-Allergien gemeldet. In den vergangenen Jahren häuften sich die Beschwerden. Patientinnen klagten unter anderem über chronische Schmerzen, unregelmäßige Blutungen und Lustlosigkeit. Andere Frauen berichteten von Verletzungen an Gebärmutter und Eileiter. Nach Ansicht der FDA müssen diese Komplikationen jedoch mit dem erfolgreichen Einsatz der Mikrospirale bei weit mehr als 750.000 Frauen in Beziehung gesetzt werden.

Nicht die erste Verhütungsmittel-Klage

Bayer vertreibt die Spirale derzeit nur noch in den USA, stellt dies dort aber mit Beginn des kommenden Jahres ein. Grund sei ein Rückgang der dortigen Verkaufszahlen, teilte die Sprecherin mit. Man sei nach wie vor von der Sicherheit und Wirkung des Produkts überzeugt, das Nutzen-Risiko-Profil von Essure® habe sich nicht geändert. Außerhalb der USA war der Vertrieb bereits vor einem Jahr beendet worden.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Bayer aufgrund von Nebenwirkungen eines Verhütungsmittels mit einer Klage konfrontiert sieht. Anwenderinnen der drospirenonhaltigen Pillen Yasmin und Yasminelle klagten vor einigen Jahren aufgrund von Thrombosen und Embolien. In den USA wurden Entschädigungssummen in Milliardenhöhe bezahlt, und dies ohne Anrechnung einer Schuld, wie es im Geschäftsbericht von 2013 hieß. Auch in Deutschland verklagte eine junge Frau den Konzern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil sie nach Einnahme einer Antibabypille eine lebensgefährliche Thrombose und Lungenembolie erlitt.


dpa-afx / jb
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Mehr Sicherheit bei nicht-hormoneller Kontrazeption durch korrekte Anwendung

Verhüten - aber „natürlich“

Pille und Thromboserisiko

Der Yasminelle-Prozess geht weiter

Bayer entschädigt 17.500 Frauen

Zwei Milliarden Dollar für Yasmin®

Unternehmen soll Umwelt mit PCB verseucht haben

Neue Klagen gegen Monsanto

OLG Karlsruhe bestätigt Klageabweisung

Yasminelle-Prozess: Bayer muss keinen Schadenersatz zahlen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.