Vor und nach dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzregeln
wurde heftig darüber diskutiert, wie streng sie ausgelegt und (bei
Nichteinhaltung) sanktioniert werden sollen. Für die Kontrolle der Umsetzung
sind die Datenschutzbehörden der Länder zuständig. Noch kurz vor dem
Inkrafttreten der DSGVO hatten sich die Behörden in Düsseldorf getroffen, um
mit Blick auf Apotheken und Arztpraxen einen wichtigen Punkt zu besprechen: die
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Zur Erinnerung: § 38 BDSG-neu gibt vor, dass
der Verantwortliche – im Fall einer Apotheke ist dies der Inhaber der
Betriebserlaubnis – einen Datenschutzbeauftragten benennt, soweit er „in der
Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten“ beschäftigt.
Datenschutzbehörden: Ein Beauftragter nur in größeren Apotheken
Bei ihrem Treffen in Düsseldorf legten die
Datenschutzbehörden fest, wie sie die neuen Vorgaben in Sachen
Datenschutzbeauftragter in Apotheken auslegen wollen: „Betreibt ein einzelner
Arzt, Apotheker oder sonstiger Angehöriger eines Gesundheitsberufs eine Praxis,
Apotheke oder ein Gesundheitsberufsunternehmen und sind dort einschließlich
seiner Person in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB).“
Doch der Freistaat Bayern will nun (zumindest politisch)
einen anderen Weg gehen. Im Juli beschloss die Landesregierung eine
Klarstellung zur neuen DSGVO mit dem Namen „Der Bayerische Weg zu einer
bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung“. Den Charakter eines
Gesetzes oder einer Verordnung hat dieser „bayerische Weg“ nicht – vielmehr klingt
er wie eine Interpretation der auf Bundesebene beschlossenen neuen
Datenschutz-Grundsätze. In der Klarstellung macht die bayerische
Landesregierung deutlich, dass sie auf eine „mittelstandsfreundliche Anwendung des
Datenschutzrechtes“ beharre. Die Anwendung müsse „sachgerecht“ und „mit
Augenmaß“ erfolgen.
3 Kommentare
Datenschutz
von Sven Larisch am 16.08.2018 um 10:50 Uhr
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AW: Datenschutz
von Dr. Ralf Schabik am 17.08.2018 um 8:06 Uhr
Datenschutz in Bayern
von Heiko Barz am 15.08.2018 um 10:58 Uhr
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