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Zumindest für Übergangsfrist
Hessen empfiehlt Datenschutzbeauftragten für alle Apotheken
Brauchen Apotheken einen Datenschutzbeauftragten? Und wenn
ja, alle oder nur größere? Zu diesen Fragen herrschen offenbar unterschiedliche
Auffassungen. Das bayerische Innenministerium verkündete kürzlich: Keine (!) Apotheke braucht einen Beauftragten. Der hessische Datenschutzbeauftragte hingegen ist der Meinung, dass
alle Apotheken einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen – zumindest vorerst. Das
berichtete die stellvertretende Geschäftsführerin des Hessischen
Apothekerverbandes, Berit Gritzka, bei der heutigen Hauptversammlung in Wiesbaden.
Wiesbaden – Erstellt am 16.08.2018, 13:35 Uhr

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Das sind die wichtigsten Antworten zum Datenschutz in der Apotheke (Teil 1)
Es sind nur noch wenige Tage bis die
EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft
treten. Wir wollten von unseren Leserinnen und Leser wissen, welche Fragen, den
Apothekern noch unter den Nägeln brennen. Ihre Fragen haben wir einigen
namhaften Rechtsexperten zugeschickt. Lesen Sie heute die Antworten auf die
ersten Fragen – sie ranken sich rund um den Datenschutzbeauftragten.
Innenministerium Bayern: Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
Seit knapp drei Monaten gelten in Deutschland neue
Datenschutzregeln. Auch für Apotheken gab es Neues zu beachten – aber auch viele
Unklarheiten: Dass die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen,
auch für Apotheken gelten soll, ist zum
Beispiel umstritten. Nun hat die bayerische Landesregierung einen „bayerischen
Weg“ für die Umsetzung der neuen Regeln beschlossen. Auf Nachfrage von
DAZ.online stellt das Innenministerium klar: Zumindest im Freistaat wird es für
Apotheker Ausnahmen und wenige bis gar keine Sanktionen geben.
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