Zumindest für Übergangsfrist

Hessen empfiehlt Datenschutzbeauftragten für alle Apotheken

Brauchen Apotheken einen Datenschutzbeauftragten? Und wenn ja, alle oder nur größere? Zu diesen Fragen herrschen offenbar unterschiedliche Auffassungen. Das bayerische Innenministerium verkündete kürzlich: Keine (!) Apotheke braucht einen Beauftragten. Der hessische Datenschutzbeauftragte hingegen ist der Meinung, dass alle Apotheken einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen – zumindest vorerst. Das berichtete die stellvertretende Geschäftsführerin des Hessischen Apothekerverbandes, Berit Gritzka, bei der heutigen Hauptversammlung in Wiesbaden.