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Retax bei Substitutionsrezepten
DAV: Apotheker bekommen BtM-Gebühr pro Abgabe
Seit
Oktober 2017 gelten neue Regeln zur Substitution. Unter
anderem können Substitutionspatienten jetzt selbst mit einem BtM-Rezept für den
Sichtbezug in die Apotheke kommen. Zudem gibt es Mischrezepte und Apotheken
müssen mehr dokumentieren. Doch es zeigt sich: Kassen und Apotheker sind uneins, wie bei solchen Rezepten die BtM-Gebühr abzurechnen ist. Es gibt die ersten Retaxationen –
der Deutsche Apothekerverband hält diese für nicht rechtens.
Berlin – 17.08.2018, 14:45 Uhr

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