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Apothekertagsanträge
Mehr Anwendungssicherheit: Neuer Anlauf bei den Trockensäften
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern auf dem Apothekertag in einem Antrag verpflichtende Maßnahmen zur Sicherstellung der fehlerfreien Zubereitung und Anwendung von Trockensäften für Kinder gefordert, er beinhaltete unter anderem die Pflicht, Dosierspritzen beizulegen. Dieser wurde abgelehnt. Nun unternimmt die Kammer einen neuen Anlauf.
Die korrekte Anwendung von Trockensäften, zum Beispiel bei Antibiotika-Säften für Kinder, ist alles andere als trivial. Es beginnt bei der Zubereitung: Gefühlt hat jeder Hersteller ein anderes System. Bei dem einen muss das Wasser bis zur Markierung aufgefüllt werden, bei einem anderen Hersteller bis zur Oberkante des Etiketts, ein dritter legt eine Dosierhilfe bei, mit der ein definierte Menge Wasser zugegossen wird – die beste Variante. Bei anderen Präparaten muss man schütteln, warten bis sich der Schaum gesetzt hat (wann ist das soweit?) und Wasser nachfüllen. Die Zubereitung kann immerhin noch die Apotheke vor Ort übernehmen. Mit der Anwendung sind die Eltern dann allein und müssen beispielsweisen die Gratwanderung zwischen zu viel Schaum und einem Absetzen der Suspension bewältigen. Dazu kommt die Schwierigkeit, mit dem beiliegenden Löffel genau zu dosieren.
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Antrag wurde 2017 abgelehnt
Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, hatte die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern bereits 2017 auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf einen Antrag gestellt, in dem der Gesetzgeber aufgefordert werden sollte, die pharmazeutischen Hersteller von Trockensäften für Kinder zu verpflichten, den Packungen eindeutige und unmissverständliche Zubereitungshilfen mit nur einer Volumenangabe beizulegen und eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit zur eingefüllten Flüssigkeitsmenge einzuführen (eingravierter Ring bzw. Markierung auf der Flasche), um Fehler bei der Zubereitung der Trockensäfte zu minimieren. Zudem sollten generell Dosierspritzen anstelle von Messlöffeln oder -bechern beigelegt werden, um ein genaues Abmessen zu ermöglichen und Fehler auszuschließen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bedenken groß waren, dass durch solche Maßnahmen Arzneimittel „unproblematisch“ und die Apotheker dann selber überflüssig werden. Das Argument, dass möglicherweise Fehler bei der Dosierung für Säuglinge vermieden werden könnten, konnte die Gegner nicht überzeugen.
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