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Zyto-Apotheken
Ersatzkassen wollen mit Retaxationen noch warten
Kürzlich
hat die AOK Hessen Abrechnungen der hessischen Zyto-Apotheken aus den Monaten
November und Dezember 2017 beanstandet. Dass diese Retaxationen kommen werden,
war absehbar – sie sind eine Folge des rückwirkenden Schiedsspruchs zur
Hilfstaxe vom Januar dieses Jahres. Dennoch sind sie für die betroffenen
Apotheken einschneidend und ärgerlich. Was können sie nun von anderen Kassen
erwarten?
Berlin – 21.08.2018, 07:00 Uhr

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Droht den Zyto-Apothekern eine riesige Retax-Welle?
Die etwa 30 Zytostatika-herstellenden Apotheken in Hessen
haben in den vergangenen Tagen unangenehme Post von der AOK Hessen bekommen. Nach
Informationen von DAZ.online wurden alle Abrechnungen der Apotheker aus dem
November und Dezember 2017 auf Basis des im Januar 2018 ergangenen
Schiedsspruches zur Hilfstaxe retaxiert. Dass es zu diesen Beanstandungen
kommen könnte, war klar. Denn der Schiedsspruch gilt rückwirkend ab dem 1.
November 2017. Völlig unklar ist, ob andere Kassen diesem Beispiel folgen werden.
Das sind die Änderungen in der Hilfstaxe
Der Deutsche Apothekerverband ist mit dem
Schiedsspruch zur Hilfstaxe bekanntlich gar nicht zufrieden. Festzuschläge wird es auch künftig nicht geben. Zudem sind die gegenüber den Kassen zu leistenden
Abschläge für generische Wirkstoffe, die Apotheken für die Zyto-Zubereitungen verwenden, massiv gestiegen. Und auch auf bestimmte patentgeschützte
Arzneimittel sind nun Abschläge zu leisten. Es gibt nun allerdings ein wirkstoffbezogenes Sonderkündigungsrecht
und besondere Regelungen für den Fall, dass Rabattverträge bestehen.