Zyto-Apotheken

Ersatzkassen wollen mit Retaxationen noch warten

Berlin - 21.08.2018, 09:00 Uhr

Zyto-Apotheken müssen mit Retaxationen für November und Dezember 2017 rechnen. (b / Foto: Imago)

Zyto-Apotheken müssen mit Retaxationen für November und Dezember 2017 rechnen. (b / Foto: Imago)


Kürzlich hat die AOK Hessen Abrechnungen der hessischen Zyto-Apotheken aus den Monaten November und Dezember 2017 beanstandet. Dass diese Retaxationen kommen werden, war absehbar – sie sind eine Folge des rückwirkenden Schiedsspruchs zur Hilfstaxe vom Januar dieses Jahres. Dennoch sind sie für die betroffenen Apotheken einschneidend und ärgerlich. Was können sie nun von anderen Kassen erwarten? 

Nachdem sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) im vergangenen Jahr nicht auf neue Preise für individuell hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie einigen konnten, kam die Schiedsstelle zum Zug. Diese beschloss im Januar dieses Jahres eine neue Anlage 3 der Hilfstaxe. Zum Beschluss gehört auch, dass die neuen Preise beziehungsweise Abschläge rückwirkend ab November 2017 gelten sollen.

Zwar mussten Zyto-Apotheker theoretisch schon ab Herbst 2017 mit geringeren Abrechnungspreisen rechnen – denn der Gesetzgeber hatte DAV und GKV-Spitzenverband bis Ende August vergangenen Jahres Zeit gegeben, sich auf neue Preise zu einigen. Doch bekanntlich verstrich diese Frist ergebnislos. Und dass die Schiedsstelle tatsächlich eine Rückwirkung anordnete, dürfte die betroffenen Apotheker dann doch überrascht haben – schließlich geht es hier um erkleckliche Beträge.

Klage gegen Schiedsstellenbeschluss noch nicht entschieden

Nicht zuletzt diese Rückwirkung greift der DAV in seiner Klage gegen den Schiedsspruch an, die derzeit am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig ist und über die Mitte Oktober entschieden werden soll.  Doch bevor geklärt ist, ob der Schiedsspruch der Prüfung durch die Gerichte standhält, erhielten diesen August in Hessen die ersten Zyto-Apotheken Abrechnungsbeanstandungen: Die AOK Hessen will für die Monate November und Dezember 2017 Geld zurück.  Mag die Abrechnung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung auch korrekt gewesen – nach dem Schiedsspruch war sie es nicht mehr. Und seit 1. März ist die schiedsstellenkonforme elektronische Abrechnung der neuen Abschläge auch möglich.  

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Damit stellt sich für Zyto-Apotheken die Frage: Wie werden die anderen Kassen verfahren?  Wann ist mit den nächsten Rückforderungen für Zyto-Zubereitungen infolge des Schiedsspruchs zu rechnen?



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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