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Karin Maag (CDU) zu Besuch
Phoenix fordert gleiche Bedingungen für Groß- und Versandhändler
Karin Maag (CDU), gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, hat die Unternehmenszentrale der Phoenix-Group in Mannheim besucht. Phoenix-Deutschlandchef Marcus Freitag nutzte das Treffen nicht nur, um für eine Vergütungsanpassung für die eigene Branche zu werben und gleiches Recht für den pharmazeutischen Großhandel und den Versandhandel einzufordern. Er kritisierte auch die Ungleichbehandlung von deutschen Apotheken und ausländischen Versandapotheken.
Karin Maag, CDU-Bundestagabgeordnete aus Stuttgart und gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, hat in Mannheim den Pharmahändler Phoenix besucht. Wie das Unternehmen mitteilt, ging es in einem Gespräch mit dem Phoenix-Vorstandsvorsitzenden Oliver Windholz und Deutschlandchef Marcus Freitag um die Gesundheitsversorgung in Deutschland, Herausforderungen für den pharmazeutischen Großhandel und die Arzneimittelsicherheit.
„Wir brauchen keinen 40-Grad-Sommer wie diesen, um deutlich zu machen, dass die durchgehend temperaturkontrollierte Medikamentenversorgung durch den Großhandel und Apotheken sicherer ist als der Versandhandel mit ungekühlten Lieferfahrzeugen“, betonte Windholz. Er forderte gleiches Recht für alle – dabei im Sinn hat er einheitliche gesetzliche Anforderungen für den pharmazeutischen Großhandel sowie den Versandhandel. Schließlich kontrolliere niemand, unter welchen Bedingungen ein Post-Päckchen aus den Niederlanden im Hochsommer zu seinem Empfänger kommt. Die rechtlichen Vorgaben für den Großhandel sind dagegen streng.
Maag: Nachteile für Apotheken und Großhändler ausgleichen
Maag setzte sich jüngst im Bundestag für eine wirkungsgleiche Regelung ein, die diese Nachteile für Apotheken und Großhandel ausgleicht. „Arzneimittelsicherheit ist für die Menschen in Deutschland ein wichtiges Thema und der Pharmagroßhandel ist für die schnelle und sichere Medikamentenversorgung unverzichtbar“, so die Gesundheitspolitikerin.
Freitag erklärte, um die gute Arzneimittelversorgung in Deutschland weiterhin gewährleisten zu können, müsse die Vergütung den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Diese hätten sich nämlich durch regulatorische Anforderungen wie die EU-Leitlinien für den Vertrieb von Arzneimitteln (GDP), einen höheren Anteil an Hochpreisern und Rabattverträge verändert.
Auch bei Apotheken-Ungleichbehandlung ist der Gesetzgeber gefordert
Auch ihre Kunden, die Apotheken, sprach die Phoenix-Spitze im Gespräch mit Maag an: Ihr missfällt die ungleiche Behandlung zwischen stationären deutschen Apotheken und ausländischen Versandapotheken. Während sich die heimische Apotheke an die Preisbindung halten müsse, dürften EU-Anbieter Preisnachlässe und Boni gewähren. Hier sei der Gesetzgeber ebenfalls gefordert.
Eine Forderung von Phoenix hat der Gesetzgeber bereits in
Angriff genommen: Die Klarstellung, dass der Fixanteil der Großhandelsmarge
nicht rabattier- und skontofähig ist. Dies sieht der Entwurf für das Terminservice-
und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Auch
wenn dem neuen Wortlaut das so nicht direkt zu entnehmen ist, sollen laut
Begründung auch Skonti nicht mehr möglich sein. Die ABDA machte in ihrer Stellungnahme zum TSVG bereits deutlich, dass sie Skonti gerne erhalten würde.
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