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Jens Spahn in der Stuttgarter Zeitung
„Die Rx-Preisbindung muss auch für EU-Versender gelten“
Das dürfte DocMorris und Co. nicht schmecken: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung erneut klargestellt, was sein Ziel ist im Versandhandelskonflikt: Die Bindung der EU-Versender an die Rx-Festpreise. Wie Spahn das realisieren will, ist aber weiterhin unklar. Und: Der Minister sieht es kritisch, dass Krankenkassen Homöopathie erstatten und sieht nach der Valsartan-Krise Handlungsbedarf bei der Haftungsfrage in der Arzneimittelversorgung.
Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung dürfen EU-Versandhändler wie etwa DocMorris Kunden in Deutschland unbegrenzte Rabatte auf Rx-Arzneimittel geben. In Deutschland gilt weiterhin die Preisbindung auf verschreibungspflichtige Medikamente. Im Koalitionsvertrag wurde zur Lösung dieser Ungleichbehandlung eigentlich das Rx-Versandverbot festgehalten. Dass der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dieses Ziel nicht genau so vehement verfolgt wie sein Vorgänger Hermann Gröhe (CDU), war schnell klar.
Versandhandelskonflikt
Rx-Versandverbot
Allerdings will auch Spahn keine (teilweise) Aufhebung der Preisbindung, so wie etwa die deutschen Versandhändler, die Grünen oder die FDP. In mehreren Statements hat der Minister bereits erklärt, dass er Rabatte auf Rx-Arzneimittel hierzulande verbieten wolle. Dieses Ziel hat Spahn in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung nun erneut klar formuliert:
„Ich finde es ungerecht, dass ausländische Versender unbegrenzt Rabatte geben können, inländische aber nicht. Wir wollen Waffengleichheit herstellen. Die deutsche Arzneimittel-Preisverordnung muss bindend auch für ausländische Versender gelten. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, sieht der Koalitionsvertrag das Verbot vor. Der Versandhandel darf die Apotheke auf dem Land nicht verdrängen. Losgelöst davon möchte ich hier auch gemeinsam mit den Apothekern eine Debatte zu der grundsätzlichen Frage führen, wie wir hier künftig eine gute und flächendeckende Versorgung gewährleisten können.“
Wie kann die Gleichpreisigkeit wieder hergestellt werden?
Wie Spahn das technisch umsetzen will, ist allerdings weiterhin unklar. Im vergangenen Jahr hatte es einen Vorschlag aus der SPD-Bundestagsfraktion gegeben, bei dem man Teile der Arzneimittelpreisverordnung direkt ins Sozialgesetzbuch V überführen würde. Dort könnte dann festgehalten werden, dass in Deutschland – egal von welchem Anbieter – keine (oder nur begrenzte) Rabatte gewährt werden dürfen. Die SPD wollte so das Problem lösen, dass nach dem EuGH-Urteil eine europarechtlich konforme Beschneidung der Preispolitik der EU-Versender eigentlich nicht mehr möglich ist. Auch die ABDA hatte immer argumentiert, dass Boni-Verbote oder –Deckel nach dem Urteil nur noch schwer möglich seien.
2 Kommentare
RX Preisbindung und Versandverbot
von Christoph Stackmann am 26.08.2018 um 9:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
RX Preisbindung und Versandverbot
von Christoph Stackmann am 26.08.2018 um 9:28 Uhr
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