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Randnotiz zu Apotheke Adhoc
„DAV hebelt DrEd-Verbot aus“ – wirklich?
Hoppla: Der Deutsche Apotheker Verlag unterstütze die „Aushebelung des von Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verhängten DrEd-Verbots“. Sagt wer? Unsere freundlichen Kollegen von Apotheke Adhoc. Und bringen dabei – bewusst oder fahrlässig – in einem namentlich nicht gekennzeichneten Beitrag so einiges durcheinander.
Was ist geschehen? Bisher ist Ärzten in den meisten Bundesländern eine Fernbehandlung von Patienten verboten. Der Deutsche Ärztetag hat das sogenannte Fernbehandlungsverbot zwar in diesem Jahr gelockert, aber nur in wenigen regionalen Berufsordnungen wurde diese Lockerung auch schon übernommen. In den meisten Fällen erlauben die Berufsordnungen eine Behandlung per Telefon oder online nur, wenn der Arzt seinen Patienten schon persönlich kennt. So weit so gut.
Allerdings waren es die Ärzte in Baden-Württemberg, die ihre Berufsordnung in dieser Hinsicht schon 2016 lockerten. Seitdem sind dort Modellprojekte erlaubt, um Fernbehandlungen zu erproben. Auch politisch hat sich der Wind in Richtung einer partiellen Aufhebung des Fernbehandlungsverbots gedreht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht sich beispielsweise inzwischen dafür aus. Der Grundsatz des direkten Arzt-Patienten-Kontakts soll nicht mehr ausnahmslos gelten. Auch damit soll dem Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen Rechnung getragen werden.
Modellprojekt mit Unterstützung der Kammern
In das Modellprojekt in Baden-Württemberg waren frühzeitig nicht nur die Landesärztekammer Baden-Württemberg eingebunden, sondern auch die Landesapothekerkammer, deren Präsident Günther Hanke sich auf einer Kammerversammlung im November letzten Jahres telemedizinischen Initiativen gegenüber sehr aufgeschlossen zeigte und sich Mitte Januar 2018 persönlich über das Modellprojekt von Teleclinic und apotheken.de informierte. Das Besondere im Modellversuch in Baden-Württemberg ist, dass ein Arzt, der sich am Modellversuch beteiligt, im Zuge der Telefonkonsultation eine Erstdiagnose stellen und auch Arzneimittel verschreiben darf. Die Rezepte werden dann – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen – digital direkt an eine vom Patienten zuvor ausgewählte Apotheke geschickt, von der das Arzneimittel dann an den Patienten abgegeben wird.
Terrain nicht kampflos den Versendern überlassen
Bei dem Modellprojekt arbeitet Teleclinic, ein quirliges Start up-Unternehmen, das den Zuschlag bei der Ausschreibung der Ärztekammer für die Umsetzung des Projekts erteilt bekommen hatte, mit dem beim Deutschen Apotheker Verlag angesiedelten Portal apotheken.de zusammen. Apotheken.de bietet flächendeckend für knapp 7.000 Apotheken in Deutschland Online-Services wie Websites, Newsletter, Apotheken-Apps, eine Online-Sichtwahl und auch eine Online-Arzneimittelreservierung für Vor-Ort-Apotheken an. Die Funktion des apotheken.de-Reservierungssystems besteht darin, elektronische Rezepte in die vom jeweiligen Patienten zuvor ausgewählten Vor-Ort-Apotheken zu senden. Außerhalb des Modellversuchs landeten (und landen) solche Verschreibungen von DrEd & Co. regelmäßig und – trotz des arzneimittelrechtlichen Verbots von „Fern-Rezepten“ – weitgehend sanktionslos bei ausländischen Versandapotheken.
Im Gegensatz dazu möchte apotheken.de die Vor-Ort-Apotheken möglichst frühzeitig bei der Einführung des E-Rezepts miteinbinden und stärken. Das zukunftsträchtige Terrain darf nicht „kampflos“ (ausländischen) Versandapotheken überlassen werden. Hinzu kommt, dass apotheken.de darauf vorbereitet ist, Schnittstellen der Rechenzentren, die am Pilotprojekt beteiligt sind, einzubinden, sodass die Vor-Ort-Apotheke auch Kassenrezepte auf elektronischem Weg an die Versicherer übermitteln und ein Feedback entgegennehmen kann.
2 Kommentare
Transparenz
von Christiane Patzelt am 30.08.2018 um 19:20 Uhr
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AW: Transparenz
von DAZ.online-Redaktion am 30.08.2018 um 20:01 Uhr
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