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Hilfe bei Hilfsmittelverträgen
Update für das Online-Vertragsportal für Apotheker
Seit 2015 gibt es das Online-Vertragsportal des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), das Apothekern zu mehr Durchblick in der unübersichtlichen Hilfsmittelvertragslandschaft verhelfen soll. Mehr als drei Viertel aller Apotheken in Deutschland nutzen es. Die Anwendung für Apotheken steht nun in einer redaktionell verbesserten Variante zur Verfügung.
Hilfsmittelrezepte sind voller Stolperfallen. Es gilt zu prüfen, welche Hilfsmittel die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt und ob man als Apotheke eigentlich versorgungsberichtigt, also Vertragspartner ist. Seit Anfang 2015 hilft das Online-Vertragsportal den Apothekern dabei, diese Fragen zu beantworten. Es kann zudem mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, sodass die Apotheke erkennen kann, ob das gewünschte Hilfsmittel vorrätig beim Großhandel erhältlich ist. Betrieben wird es vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA).
Die ABDA teilt nun mit, dass das OVP seit vergangener Woche in einer redaktionell verbesserten Variante zur Verfügung steht. Das Update sei auf Wunsch von Apotheken und Apothekerverbänden umgesetzt worden, heißt es. Es soll die Übersichtlichkeit (z.B. durch zusätzliche Spalten) und Verständlichkeit (z.B. durch andere Begriffe) erhöhen. Zudem sei eine neue Funktion hinzugekommen: die Suche nach Vertragsnummern.
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Zahlen zufolge, die der hessische Apothekerverband bei seiner Jahreshauptversammlung kürzlich in Wiesbaden vorgelegt hat, nutzen derzeit 13.815 von 18.882 Apotheken aktiv das OVP. 7.130 Apotheken haben ihre Warenwirtschaften angebunden. 260.020 Präqualifizierungsdatensätze sind hinterlegt, sowie 1.147.564 Beitrittssätze, 221 Verträge und 1.490 Vertragsdokumente. Pro Woche werden über eine halbe Million Präqualifizierungschecks abgefragt, In Spitzenzeiten stellen die Apotheken mehr als 650.000 Abfragen pro Woche.
3 Kommentare
Test
von Peter Kreuser am 04.09.2018 um 10:09 Uhr
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Test
von Test am 04.09.2018 um 10:06 Uhr
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AW: Test
von Test am 04.09.2018 um 10:08 Uhr
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