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Anpassung der Festbeträge
Zum 1. Oktober drohen Lagerwertverluste
Zum
1. Oktober werden durch den GKV-Spitzenverband viele Festbeträge angepasst. Davon
sind auch zahlreiche häufig verordnete Arzneimittel betroffen. Damit drohen
Apotheken wieder Lagerwertverluste - und den Patienten Mehrkosten.
Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge für elf Festbetragsgruppen zum 1. Oktober 2018 angepasst. Dies betrifft die Festbetragsgruppen der Stufe 1 für folgende Wirkstoffe: Filgrastim, Lamivudin, Levetiracetam, Linezolid, Pregabalin, Valproinsäure, Voriconazol, Zonisamid. Bei den Festbetragsgruppen der Stufe 2 sind die Coxibe (Gruppe 1) betroffen. In den Festbetragsgruppen der Stufe 3 gelten neue Festbeträge für Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern (Gruppe 1) und für Kombinationen von Beta-Blockern und Calciumkanalblockern (Gruppe 1).
Auf
diese Änderungen machte der Hamburger Apothekerverein kürzlich in einem
Mitgliederrundschreiben aufmerksam. Für die Apotheken könnten sich daraus
Lagerwertverluste ergeben, heißt es im Rundschreiben. Die Hersteller seien
nicht zum Ausgleich solcher Verluste verpflichtet. Der Apothekerverein rät
daher seinen Mitgliedern, ihr Lager entsprechend zu optimieren. In Fällen, in
denen die Hersteller ihre Preise nicht senken, könne die Festbetragssenkung
auch zu Aufzahlungen der Patienten führen. Bei welchen Arzneimitteln dies der Fall ist, steht aber noch nicht fest.
Letzte Absenkung: Juli 2018
Zuletzt hatte der GKV-Spitzenverband die Festbeträge zum 1. Juli 2018 angepasst.
Die neuen Preise betrafen fünf
Arzneimittelgruppen: Angiotensin-II-Antagonisten (Sartane),
Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern oder Diuretika,
die Testosteron-5-alpha-Reduktasehemmer Dutasterid und Finasterid und
auch Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen
Beta2-Sympathomimetika.
1 Kommentar
toll
von Karl Friedrich Müller am 03.09.2018 um 11:13 Uhr
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