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Bottroper Zyto-Skandal
Betroffene wollen gegen Zyto-Apotheker und Aufsicht klagen
Vom Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. belieferte Patienten wollen zivilrechtlich gegen den Pharmazeuten wie auch gegen die Behörden vorgehen. Außerdem fordern sie, ähnlich wie beim Contergan-Skandal, Unterstützung zum Staat.
Nachdem der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. Anfang Juli wegen Unterdosierung von Krebsmitteln in rund 14.500 Fällen sowie wegen Kassen-Betrugs in Höhe von etwa 17 Millionen Euro in erster Instanz zu zwölfJahren Haft verurteilt worden ist, dürften demnächst Zivilklagen starten. Mehrere Anwälte bereiten dies derzeit vor – so die Medizinrechtlerin Sabrina Diehl, die zahlreiche Betroffene oder Angehörige vertritt. Sie will – wie auch Kollegen – eine Art Beweislastumkehr erreichen: Nicht die Patienten sollten dem Apotheker nachweisen, dass Therapien im Einzelfall nicht in Ordnung gewesen waren – sondern der Apotheker solle nachweisen müssen, dass alle Krebsmittel korrekt hergestellt wurden.
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Anwältin Diehl wartet derzeit, wie auch die anderen Anwälte noch, auf die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Essen. Nach Informationen von DAZ.online hat die Staatsanwaltschaft Essen nicht nur Diehl, sondern auch anderen Stellen die Akteneinsicht verwehrt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft möchte hierzu nicht Stellung nehmen. „Wenn das so ist, dann hätte das sicherlich datenschutzrechtliche Begründungen“, sagt sie.
Ein Schmerzensgeld könne dafür sorgen, dass Peter S. die „Früchte seiner Tat“ nicht einbehalten könne, erklärte Anwalt Ali-Mubeib Mohammed gegenüber dem WDR. Er hatte im Strafprozess mehrere Krebspatienten als Nebenkläger vertreten. Er will aber zunächst eine gütliche Einigung versuchen, bevor es zu Gericht geht. Auch fordern Betroffene einen staatlichen Opferfonds – Mohammed zieht hier einen Vergleich zum Contergan-Skandal.
Er verweist darauf, dass der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung von einem „Behördenversagen" sprach – daher will er die Stadt Bottrop, den Kreis Recklinghausen sowie womöglich das Land Nordrhein-Westfalen wegen Mängel in der Apothekenaufsicht in Regress nehmen. Vor Gericht hatte die frühere Amtsapothekerin von Bottrop ausgesagt, sie sei mit einer Kollegin, drei PTA und drei Verwaltungsmitarbeitern für die Aufsicht von gut 250 Apotheken – davon bis zu fünf Zyto-Apotheken – in Recklinghausen, Bottrop und Gelsenkirchen zuständig, wobei mehrere Mitarbeiter nur Teilzeit arbeiten würden.
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