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Rauchentwöhnung
Sollten Nikotinkaugummis von den Krankenkassen erstattet werden?
Nikotinersatzprodukte
steigern die Chancen auf einen erfolgreichen Rauchausstieg. Diese Präparate sind
derzeit von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen, weil sie unter die sogenannten
Lifestyle-Paragraphen fallen. Suchtexperten wollen dies ändern. Denn die
Kostenerstattung durch die Krankenkassen würde das Gesundheitssystem
langfristig entlasten.
Schätzungen der WHO zufolge sterben jährlich sechs Millionen Menschen an den Folgen von NIkotinkonsum, was zahlenmäßig ungefähr der Bevölkerung von Dänemark oder Lybien entspricht. In Deutschland tötet Tabak etwa 125.000 Süchtige pro Jahr. Angesichts dieser Zahlen wäre es naheliegend, Aufhörwilligen jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Auf dem Europäischen Tabakkongress, der am Donnerstag in München gestartet ist, fordern Suchtexperten daher, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung erstatten sollen. „Obwohl das Tabakrauchen den mit Abstand wichtigsten gesundheitlichen Risikofaktor und in vielen Fällen eine Suchtkrankheit darstellt, verweigert die Bundesregierung die notwendigen Konsequenzen“, erklärt Dr. Tobias Rüther von der Spezialambulanz für Tabakabhängigkeit in München gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
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Auch die drogenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion und Psychiaterin, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, erklärt gegenüber DAZ.online, dass sie eine Kostenerstattung befürwortet: „Nikotin ist ein starkes Suchtmittel. Wer aufhören möchte, muss Zugang zu Informationen und therapeutischer Unterstützung bekommen. Eine Kostenerstattung von medizinischen Rauchentwöhnungstrainings und Medikamenten wie Nikotinpflaster wäre der richtige Weg.“
„Lifestyle“-Paragraph verhindert Erstattung
Derzeit müssen Aufhörwillige ihre Entwöhnungsmedikamente aus eigener Tasche bezahlen. Denn rezeptfreie Nikotinersatzpräparate sowie verschreibungspflichtige Entwöhnungsmedikamente wie etwa Zyban® (Bupropion) oder Champix® (Vareniclin) fallen unter den sogenannten Lifestyle-Paragraphen, § 34 SGB V. Nach dieser Regelung ist eine Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen. Auf der „Lifestyle-Liste“ stehen auch Anorektika, Botox gegen Falten sowie potenzsteigernde und den Haarwuchs fördernde Mittel. Im Gegensatz zu diesen Medikamenten, deren Indikationen sich auf die Optimierung des Äußeren beziehen, dienen Rauchentwöhnungspräparate zur Reduktion lebensbedrohlicher Risiken.
Die Kosten für die Nikotinersatztherapie (NET) in Form von Pflastern oder Kaugummis liegen zwischen zwei bis drei Euro pro Tag. Werden die Produkte kombiniert, wie es die Hersteller zur Verbesserung der Erfolgsquote empfehlen, wird es entsprechend teurer. Je nachdem, wie viele Zigaretten der werdende Nichtraucher zuvor konsumiert hat, ist die Kostenersparnis durch das Aufhören gering bis nicht existent. Für manche Aufhörwillige eine Hürde.
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