„Unkalkulierbares Risiko“

Ärztekammer Brandenburg will keine ausschließlichen Fernbehandlungen

Berlin - 12.09.2018, 10:30 Uhr

Online-Beratungen von Ärzten in ganz Deutschland? Nichts da! Die Ärzte in Brandenburg lehnen es ab, ihre Patienten ausschließlich über das Internet oder Telefon zu beraten. (c / Foto: imago)

Online-Beratungen von Ärzten in ganz Deutschland? Nichts da! Die Ärzte in Brandenburg lehnen es ab, ihre Patienten ausschließlich über das Internet oder Telefon zu beraten. (c / Foto: imago)


Der Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes wurde in der öffentlichen Diskussion als großer Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens beschrieben. Doch nun wird klar: Die Ärzteschaft steht nicht geschlossen hinter der ausschließlichen Video- und Telefonberatung. Am vergangenen Wochenende hat es die Landesärztekammer Brandenburg abgelehnt, die Fernbehandlungsregelungen zu liberalisieren.

Im Mai 2018 kam der Deutsche Ärztetag zu einem Beschluss, der das gesamte Gesundheitswesen revolutionieren kann: Die Mediziner beschlossen eine Änderung der Musterberufsordnung, nach der Ärzte ihre Patienten unter bestimmten Voraussetzungen künftig ohne vorherigen persönlichen Kontakt in der Praxis ausschließlich per Telefon, SMS, E-Mail oder Online-Chat behandeln. Den Antrag hatte der Vorstand der Bundesärztekammer selbst gestellt. Demnach soll es künftig „im Einzelfall“ für Ärzte in ihren Praxen erlaubt sein, ausschließlich über (digitale) Medien zu beraten und zu behandeln, wenn dies medizinisch vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt bei Diagnostik, Beratung, Therapie und Dokumentation gewährleistet wird. Der persönliche Patientenkontakt soll für Ärzte aber weiterhin Vorrang haben. Bislang waren in Deutschland praktizierenden Ärzten solche Fernbehandlungen nur nach einer persönlichen Untersuchung erlaubt.

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Der Haken an der Geschichte: Der Beschluss betraf eben auch „nur“ eine Änderung der Musterberufsordnung. Um die Regelung auch wirklich wirksam werden zu lassen, müssten also alle Landesärztekammern in den Bundesländern – übrigens wie bei den Apothekerkammern – ihre Landesberufsordnung dementsprechend anpassen. In den meisten Ländern ist das auch schon passiert: Baden-Württemberg hatte die ausschließliche Fernbehandlung sogar schon vor dem Deutschen Ärztetag in Modellversuchen gelockert. Inzwischen zogen unter anderem Sachsen, Bremen und Schleswig-Holstein nach.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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