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Neue Warnhinweise
Iberogast-Nebenwirkungen: Kritik am BfArM wächst
Nach der Änderung der Warnhinweise bei Bayers Magenmittel
Iberogast rückt auch immer mehr das Vorgehen des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den Fokus. Das BfArM hatte schon
vor zehn Jahren angeordnet, dass die Iberogast-Packungsbeilage aufgrund
möglicher Leberschäden durch Schöllkraut geändert werden soll – danach geschah jedoch
eine Weile lang wenig bis gar nichts. Nach der Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche
fordert nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass man das „Agieren
der Aufsicht“ in den Blick nehmen sollte.
Berlin – 13.09.2018, 12:20 Uhr

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Bayer knickt ein – Iberogast-Packungsbeilage wird geändert
Nun also doch: Nach jahrelangem Weigern will Bayer die Produktinformationen zu Iberogast, wie vom BfArM seit Jahren beschieden, innerhalb der nächsten vier Wochen ändern. Dadurch entgeht der Pharmakonzern einem Sofortvollzug, den das BfArM sonst angeordnet hätte. Anlässlich eines Todesfalles aufgrund von Leberversagen im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast im Juli 2018 drängte die Behörde zuletzt auf eine schnelle Änderung. Bayer hatte sich jahrelang geweigert, auf die leberschädigende Wirkung seines schöllkrauthaltigen Magenmittels hinzuweisen.
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