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Freiwillige Umsetzung
PKV-Rabattverträge mit Teva: Wie funktioniert das in der Apotheke?
Kürzlich wurde bekannt, dass LM+, ein Gemeinschaftsunternehmen vier privater Krankenversicherungen, Arzneimittel-Rabattverträge mit Teva geschlossen hat. Die Verträge, die seit 1. Juli in Kraft sind, umfassen die Generika von Ratiopharm, AbZ und Teva. Im Gegensatz zu den Verträgen der GKV ist die Umsetzung allerdings freiwillig.
Bei GKV-Versicherten ist die Umsetzung von Arzneimittelrabattverträgen lang geübte Praxis: Die Kasse muss auf dem Rezept stehen, die entsprechenden Verträge sind in der Software hinterlegt. Nicht-Umsetzung wird mit Retaxationen sanktioniert.
Auch Privatkassen können seit 2011 Rabattvereinbarungen abschließen. So hat beispielsweise die Debeka Verträge über die patentgeschützten Augenarzneimittel Lucentis® (Ranibizumab) und Eylea® (Aflibercept) geschlossen, die unter anderem zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration eingesetzt.
Vor kurzem hat nun LM+, ein Gemeinschaftsunternehmen der Barmenia, der Gothaer, der Hallesche und der Signal Iduna, also vier privaten Krankenversicherungen bekannt gegeben, dass Rabattvereinbarungen mit Teva geschlossen wurden. Sie gelten seit 1. Juli und umfassen Generika von Teva sowie die der Tochterunternehmen Ratiopharm und AbZ. Allerdings weiß man in vielen Fällen als Apotheke gar nicht, bei welcher Versicherung ein Patient ist, geschweige denn, welche Verträge für diese gelten. Wie funktioniert das dann mit der Umsetzung der Generikarabattverträge? DAZ.online hat bei LM+ nachgefragt.
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Langfristig Hinterlegung in der Software, aber keine Substitutionspflicht
Im Gegensatz zu den GKV-Verträgen sei das System freiwillig, heißt es dort. So werden die Versicherten kurzfristig angehalten, zum Beispiel durch Hinweise auf ihrer Leistungsabrechnung, beim Arzt oder der Apotheke aktiv ein rabattiertes generisches Produkt von der Teva-Gruppe (ratiopharm, AbZ-Pharma oder Teva) zu verlangen, erklärt ein Sprecher von LM+.
Damit könnten die Versicherten der Gothaer, Barmenia, Hallesche und Signal-Iduna Krankenversicherung aktiv zu einer Beitragsstabilisierung beitragen, Nachteile bei einer Wahl eines anderen Rx-Arzneimittels entstünden den Versicherten nicht. Langfristig prüfe man natürlich auch Möglichkeiten, um die Vertragsinformation in Arztinformations- bzw. Apothekensoftwaresystemen zu hinterlegen, heißt es.
Eine Substitutionspflicht wie in der GKV werde es aber auch auf lange Sicht nicht geben. Die Versicherungsbedingungen erforderten auch nur teilweise, dass der Versicherte, falls verfügbar, ein generisches Produkt erstattet bekomme.
3 Kommentare
PKV Rabattverträge und mögliche Substitution
von CEP am 19.09.2018 um 10:33 Uhr
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Patientenperspektive
von Kritiker am 19.09.2018 um 8:20 Uhr
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Des armen Genitivs!
von Christian Becker am 18.09.2018 um 15:14 Uhr
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