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Schriftliche Stellungnahme
ABDA kontert Monopolkommission in Sachen Apothekenhonorar
Die Monopolkommission stellte in ihrem Hauptgutachten Anfang Juli klar, dass sie das Apothekenhonorar gerne deregulieren würde. Darauf folgte zunächst eine kurze Kritik von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Nach einer Aufforderung zur Stellungnahme von der Bundesregierung hat die ABDA nun auch schriftlich Position bezogen. Darin begründet sie, warum der „sanfte Preiswettbewerb“ der Kommission für Apotheken ein Irrweg ist. Außerdem kritisiert die ABDA dabei das 2HM-Honorargutachten, auf das die Monopolkommission verwiesen hatte.
Anfang Juli blies die Monopolkommission einmal mehr zum Angriff auf den Apothekenmarkt. In ihrem knapp 500-seitigen Hauptgutachten 2018 widmen die Wettbewerbshüter ein ganzes Kapitel der Arzneimittelpreisverordnung. Ihr Fazit: Den Apothekern sollte ermöglicht werden, Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu gewähren, außerdem sollten alternative Abgabemöglichkeiten wie Arzneimittelautomaten ausgebaut und das Apothekenhonorar reformiert werden. Die Fachverbände wurden in den vergangenen Wochen um eine Stellungnahme gebeten, die ABDA hat diese nun schriftlich eingereicht.
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In ihrer schriftlichen Stellungnahme an die Bundesregierung erinnert die ABDA zunächst an ihre grundsätzliche Kritik am Modell des „sanften Preiswettbewerbs“, das die Monopolkommission schon 2006 und 2010 beschrieben hatte. Bei diesem Modell sollen die Patienten in verschiedenen Apotheken unterschiedliche Servicepauschalen entrichten. Die ABDA zitiert Stellungnahmen der damaligen Bundesregierungen, die das Modell abgelehnt hatten. Dazu hatte die Bundesregierung 2007 erklärt: „Die dargestellten wettbewerblichen und ökonomischen Aspekte können nicht gegen die Anforderungen der Arzneimittelsicherheit und der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung aufgewogen werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 16/5881, S. 15 f.). Außerdem hatte die Bundesregierung die einheitliche sozialrechtliche Regelung der Zuzahlungen betont. Diese werde bei einer Herausnahme der Arzneimittel durchbrochen. Im Jahr 2010 hatte die Bundesregierung erklärt, an einheitlichen Abgabepreisen für Rx-Arzneimittel festzuhalten, und betont: „Im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschreibungspflichtige Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen und nicht direkt vom Endverbraucher finanziert“ (Bundestagsdrucksache 17/4306, S. 4). Nach dieser Rückschau erklärt die ABDA, die Idee des „sanften Preiswettbewerbs“ leide nach wie vor „an grundsätzlichen Mängeln, die ihre Realisierbarkeit massiv bezweifeln lassen“.
Gleichpreisigkeit gehört zum System
Im zweiten Kapitel ihrer Stellungnahme erklärt die ABDA die Bedeutung der Rx-Preisbindung. Die Gleichpreisigkeit sei integraler Bestandteil des Versorgungssystems. Ein solches tragendes Element könne nicht ohne Schaden für das System entfernt werden. Die sachlichen und personellen Voraussetzung für apothekerliche Leistungen müssten finanziert werden. Der Ausschluss des Preiswettbewerb verhindere Fehlanreize bei Apothekern und unsachliche Beeinflussungen der Patienten. Die Preisbindung sichere die Unabhängigkeit der Beratung. Dabei betont die ABDA die Grundidee einer Mischkalkulation, bei der einzelne Leistungsbestandteile nicht separat vergütet werden. Der einheitliche Preis sei auch die Grundlage für Steuerungselemente der GKV mit einem Sachleistungssystem, das nach dem Solidarprinzip organisiert ist. Patienten würden vor Überforderung geschützt und könnten frei zwischen Apotheken wählen. Die Gleichpreisigkeit verhindere, dass Kostenträger ihre Versicherten unter rein finanziellen Aspekten lenken. Außerdem betont die ABDA die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Wegen der Niederlassungsfreiheit könne der Staat die Apothekenanzahl nur über die Vergütung steuern. Wenn die Patienten aus finanziellen Gründen lange Bezugswege in Kauf nähmen, würden Apotheken in wirtschaftlich schwachen und dünn besiedelten Region weiter geschwächt.
2 Kommentare
Monopolkommission
von Christoph Stackmann am 22.09.2018 um 7:55 Uhr
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Monopolkommision
von Conny am 21.09.2018 um 19:03 Uhr
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