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Jahresrückblick 2017
Verbraucherschützer feiern vorläufiges Aus des Rx-Versandverbots
Dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein bekennender Gegner des geplanten Rx-Versandverbots ist, dürfte inzwischen jedem Apotheker klar sein. In seinem Jahresbericht zum Jahr 2017 stellt der Verband nun klar, wie wichtig es ihm ist, das Verbot zu verhindern. Dass Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit seinem Gesetzesvorhaben an der SPD scheiterte, werten die Verbraucherschützer als „Erfolg“. Nach wie vor fordert der vzbv aber gleichzeitig eine „Stärkung der Apotheke vor Ort“.
Der Positionierung der Verbraucherschützer und Patientenvertreter kommt in der Gesundheitspolitik eine wichtige Bedeutung zu: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der als politischer Dachverband der Verbraucherschutzzentralen in den Ländern dient, hat beispielsweise eine eigene Abteilung für Gesundheitsthemen und wird von der Bundesregierung bei wichtigen Gesetzen regelmäßig zur Stellungnahme aufgefordert.
Das war auch im vergangenen Jahr der Fall, als Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung den Rx-Versandhandel per Gesetz verbieten lassen wollte. Der Ausgang der Geschichte ist weithin bekannt: Das Verbot landete nach einem monatelangen Streit mit der SPD im Koalitionsausschuss und wurde dann verworfen. Vzbv-Gesundheitsexperte Kai-Helge Vogel erklärte schon vorher im DAZ.online-Interview die Position seines Verbandes zu dem Verbotsgesetz: Aus seiner Sicht sollten Patienten weiterhin von Rx-Boni und vom Versand profitieren können. Die Boni sollten aber nur möglich sein, wenn der Patient auch eine Zuzahlung leisten muss.
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Verbraucherschützer Kai-Helge Vogel (VZBV)
„Verbraucher könnten dem Rx-Versandverbot ausweichen“
Dass Gröhe mit seinem Vorhaben an der SPD scheiterte, bewertet der vzbv im Rückblick auf das vergangene Jahr als einen der größten gesundheitspolitischen Erfolge. Im Kapitel zur Gesundheitspolitik des vzbv-Jahresberichtes heißt es unter der Überschrift „Die wichtigsten Erfolge“: Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wurde im ersten Anlauf verhindert. Ebenso wichtig schätzt der vzbv die Wiedereinführung der paritätischen GKV-Finanzierung und die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes ein. In der Erklärung zu diesem Punkt heißt es weiter:
Arzneimittel, ob verschreibungspflichtig oder nicht, online bestellen zu können, ist für viele Verbraucher eine gute Ergänzung bei der Versorgung. Vor-Ort-Apotheken sind dennoch, insbesondere für die Akutversorgung von Patienten, eine unverzichtbare Anlaufstelle. Statt den Versandhandel zu verbieten, müssen die vorhandenen Probleme in der Apothekenversorgung gelöst werden – etwa durch die Stärkung der Beratungsleistungen von Apotheken. Ein Verbot des Versandhandels ist nicht zukunftsfähig.“
3 Kommentare
Verbraucherschutz
von Pharmi am 21.09.2018 um 23:04 Uhr
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10 Jahre später
von Christiane Patzelt am 21.09.2018 um 17:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zwei ineinander verwobene ...
von Andreas P. Schenkel am 21.09.2018 um 18:38 Uhr
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