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Wegen Mindestlohnerhöhung
FDP: Minijobber sollen mehr verdienen dürfen
Putzkräfte und Boten sowie PTA, Approbierte oder Pharmaziestudierende, die sich was dazu verdienen möchten – auch Apotheken beschäftigen Mitarbeiter auf Minijob-Basis. Bislang dürfen die Minijobber maximal 450 Euro im Monat verdienen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert nun höhere Verdienstgrenzen. Hintergrund ist die geplante Erhöhung des Mindestlohns, die andernfalls für manche Minijobber ins Leere liefe.
Beschäftigte, die bis zu maximal 450 Euro im Monat verdienen, gelten als Minijobber. Näheres ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt, wonach Minijobber als Teilzeitbeschäftigte gelten. Minijobber sind im Arbeitsrecht mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wie Vollzeitarbeitnehmer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Mitarbeiter eine oder 15 Stunden die Woche arbeitet. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert nun höhere Verdienstgrenzen für Minijobs: „Seit mehr als fünf Jahren wurde die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 Euro nicht mehr angepasst“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Liberalen, Pascal Kober, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Davon betroffen seien 7,5 Millionen Minijobber. „Darunter sind 700 000 Menschen, die auf Mindestlohnniveau arbeiten, für die jede Mindestlohnerhöhung ins Leere läuft.“
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Minijobber mit gleichen Rechten und Pflichten
Der 2015 eingeführte Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto und steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde sowie zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Wegen der festen 450-Euro-Grenze bei Minijobs reduzieren sich bei jeder Mindestlohnerhöhung die Stunden, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten darf.
Erhöhung auf das 60-Fache des Mindestlohns
In einem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf von Kober und seiner Fraktion fordert die FDP, die bisher starren Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung zu dynamisieren. So solle die Lohngrenze zum 1. Januar 2019 auf das 60-Fache des Mindestlohns festgelegt werden. Das wären dann gut 551 Euro. Derzeit ist aber ab der 51. Stunde die Minjob-Grenze (442 Euro = 50 × 8,84 Euro) überschritten. Soweit der Tarifvertrag in der Apotheke greift, muss die maximal mögliche monatliche Arbeitszeit über das jeweilige Gehalt ermittelt werden. Ausnahmen gelten nur wenn der Monatsbetrag nur gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird. Dabei wird als „gelegentlich“ ein Zeitraum von bis zu drei Monaten im Jahr akzeptiert.
„Davon profitieren Menschen in diversen Lebenslagen“, erläuterte Kober, „insbesondere in Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk, Alleinerziehende, Grundsicherungsbezieher, Studenten oder Menschen, die neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Job etwas dazuverdienen wollen.“ All diesen Menschen müsse es ermöglicht werden, dass sich ihre Anstrengung auch lohne.
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