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Diskussion über ABDA-Arbeit
Braucht die ABDA einen Plan B und ein Gegengutachten?
Die spannendsten Inhalte im Geschäftsbericht von ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz betrafen die Beziehungen der ABDA zu den Krankenkassen und den Umgang mit dem 2HM-Gutachten. In der anschließenden Diskussion ging es hauptsächlich um die politische Positionierung der ABDA und um den Umgang mit den Aussagen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuvor gemacht hatte. Als maßgebliche Grundidee erwies sich dabei immer wieder die Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln.
Der Bericht des Hauptgeschäftsführers ist seit vielen Jahren eine eher nüchterne Angelegenheit. Die interessanteste Frage dabei ist meist, welche Themen Schmitz als relevant für die Präsentation bei dieser besonderen Gelegenheit einstuft. Schmitz berichtete diesmal über das Securpharm-Projekt und die elektronischen Heilberufsausweise. Er hob die Kampagnenarbeit der ABDA hervor, berichtete über die politische Arbeit auf EU-Ebene und erinnerte an den im November verabschiedeten kompetenzorientierten Lernzielkatalog für die Pharmazie. Über das Modellprojekt Armin berichtete der Hauptgeschäftsführer, dass die Zahl der teilnehmenden Patienten im Juli auf 4000 gestiegen sei.
Langsame Fortschritte bei GKV-Verträgen
Zu den gesundheitspolitischen Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes erklärte Schmitz: „In diesen Papieren steht von Jahr zu Jahr nichts Neues, nur das Ausmaß der Polemik nimmt leider beständig zu.“ Doch wenn man genauer hinsehe, zeichne sich ein etwas differenziertes Bild ab. „Auf den klassischen Verhandlungsfeldern geht es zwar langsam, aber stetig voran“, so Schmitz. Bei den anstehenden Änderungen zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V zeichne sich eine Einigung bis zum Jahresende ab. Außerdem seien Verträge zu Hilfsmitteln aktualisiert und mit Ersatzkassen neue Verträge zur Diabetikerversorgung geschlossen worden. Dagegen sei es sehr schwer, neue Wege zu gehen oder auch nur neue gesetzliche Rahmenbedingungen umzusetzen.
Umgang mit problematischen Gutachten
Nach diesen Routineinhalten ging Schmitz vergleichsweise ausführlich auf den Umgang mit dem 2HM-Gutachten ein. Selbstverständlich habe die ABDA das Gutachten analysiert. Doch dann habe die ABDA entschieden, die falschen Ansätze des Gutachtens nicht durch eine selbst initiierte Debatte aufzuwerten. Die ABDA wolle nicht über die Reduzierung des Festzuschlags reden, sondern über eine ausreichende Grundsicherung für alle Apotheken und über zusätzliche honorierte Dienstleistungen. „Wir überlassen die Wahl der Waffen nicht unseren Gegnern“, erklärte Schmitz und schwenkte dann zum jüngsten Gutachten der Monopolkommission. Dazu verwies er auf einen verbreiteten Trugschluss. Der Patient werde immer wieder als idealisierter Verbraucher dargestellt, der seinen Bedarf und das Verhältnis von Preis und Leistung einschätzen könne. Doch dies gelte in der Arzneimittelversorgung nicht. Dennoch lasse die Monopolkommission nicht von ihrer Idee des „sanften Preiswettbewerbs“ ab. Doch die Aufgabe der Gleichpreisigkeit sei mit der Kommerzialisierung der Berufsausübung verbunden, mahnte Schmitz.
3 Kommentare
Traurig
von Karin Becher am 11.10.2018 um 9:57 Uhr
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AW: Entschuldigung
von Benjamin Rohrer am 11.10.2018 um 10:24 Uhr
Plan B
von Michael Zeimke am 11.10.2018 um 9:45 Uhr
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