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Unterdosierung von Krebsarzneimitteln
NRW-Minister Laumann will Apothekenkontrollen verstärken
In einem Gespräch mit Betroffenen des Bottroper Zyto-Skandals kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verschärfte Kontrollen für Apotheken an: Alle Apotheken sollen regelmäßig kontrolliert werden, bei Zyto-Apotheken sollen weiterhin unangekündigt Proben genommen werden. Außerdem will er den Skandal nun teils aufarbeiten lassen: Eine Studie soll die Überlebenszeiten von einem Teil der Patienten analysieren, die vom inhaftierten Apotheker Peter S. beliefert wurden.
Nachdem Patienten des Bottroper Zyto-Apotheker Peters S. sich zuletzt entsetzt über die ihrer Meinung nach schlechte Aufarbeitung des Skandals um unterdosierte Krebsmittel gezeigt und teils sogar den Rücktritt von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gefordert hatten, hat dieser nun weitere Konsequenzen angekündigt. Bei einem gestrigen Treffen mit Betroffenen sowie dem Whistleblower Martin Porwoll kündigte Laumann strengere Kontrollen aller nordrhein-westfälischen Apotheken an.
„Vertrauen entsteht nur durch Transparenz: Von diesem Grundsatz ausgehend haben wir weitergehende Konsequenzen aus den Vorkommnissen in Bottrop für die Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen gezogen“, erklärt Laumann in einer begleitenden Presseerklärung. Demnach sollen grundsätzlich bei allen Apotheken in der Regel alle drei Jahre angemeldete, vollständige Apothekenrevisionen vor Ort durchgeführt werden. „Waren die Ergebnisse früherer Inspektionen positiv, kann das Intervall im Rahmen einer Einzelfallprüfung auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden“, erklärt das Ministerium. Der Inhalt dieser vollständigen Revision ergebe sich aus einer Verfahrensanweisung, deren konkrete Ausgestaltung derzeit noch mit den zuständigen Behörden erörtert werde.
Zyto-Apotheken: Kontrollen alle zwei Jahre
In den nordrhein-westfälischen Schwerpunktapotheken mit Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie mit Schwerpunkt im Bereich des patientenindividuellen Stellens und Verblisterns von Arzneimitteln soll es jedoch kürzere Intervalle geben: Hier sollen die Vollrevisionen alle zwei Jahre erfolgen – und dies ohne Ankündigung. Außerdem sollen die nach Bekanntwerden des Skandals durchgeführte Analyse von Proben von Zytostatika regelmäßig fortgesetzt werden. „In den Schwerpunktapotheken, die Injektions- und Infusionsarzneimittel wie zum Beispiel Zytostatika herstellen, werden zusätzlich mindestens einmal jährlich unangemeldet Proben aus der laufenden Produktion gezogen und amtlich untersucht“, heißt es. Soweit ein solcher Probenzug im Einzelfall nicht sachgerecht erscheint, könnten auch Rückläufer gezogen werden.
Außerdem sollen künftig einmal im Jahr unangemeldete Personalkontrollen in allen Apotheken stattfinden. „Hierdurch soll die Anwesenheit von ausreichend pharmazeutischem Fachpersonal in allen Bereichen der jeweiligen Apotheke geprüft werden“, erklärt das Ministerium. Das neue Konzept zur Apothekenüberwachung beziehe sich auf alle Apotheken im Land und werde für die Kreise und kreisfreien Städte als für die Apothekenüberwachung zuständigen Behörden verbindlich in Kraft gesetzt werden. „Das skizzierte Vorgehen bezieht sich ausdrücklich auf die anlassunabhängige Überwachung“, heißt es in der Pressemitteilung weiter: Soweit ein Anlass wie etwa Patientenbeschwerden oder Auffälligkeiten vorliegt, könne die Kontrollfrequenz erhöht werden.
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