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Geringere Arbeitnehmerbeiträge ab 1. Januar 2019
Bundestag entlastet GKV-Versicherte
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Das Gesetz soll in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Einer der Kernpunkte ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung.
Der Bundestag hat heute das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen – es ist das erste Gesetz, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seinem Amt angestoßen hat. Mit ihm wird zum kommenden Jahr die vollständige paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge wieder eingeführt. Derzeit tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar den allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) zu gleichen Teilen, nicht aber den Zusatzbeitrag.
Außerdem sieht das Gesetz die Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. So soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.
Kassen müssen Reserven abschmelzen
Nicht zuletzt will das Gesetz ran an den Speck der Krankenkassen: Ihre Finanzreserven dürfen künftig den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Reserven müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Bereits ab dem Beschluss heute im Bundestag dürfen Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, ihren Zusatzbeitragssatz nicht mehr anheben.
Minister Spahn erklärte: „Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um acht Milliarden Euro. Die Krankenkassen müssen künftig ihre Überschüsse an sie zurückgeben. Kleine Selbstständige und Existenzgründer profitieren von erheblichen Entlastungen. Und außerdem zahlen Arbeitnehmer und Rentner kommendes Jahr nur noch den halben Zusatzbeitrag. Weiteren finanziellen Spielraum haben die Krankenkassen bei den Zusatzbeiträgen, die 2019 im Schnitt um mindestens 0,1 Prozentpunkte sinken können. Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto.“
Verbraucherschützer: Wichtige Weichenstellung
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßt das Gesetz: „Es ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unseres Gesundheitswesens, dass Arbeitgeber wieder genauso viel in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen wie die Beschäftigten. Denn neben einer finanziellen Ersparnis für jeden Einzelnen im Jahr 2019, sorgt die Entscheidung langfristig für eine fairere Kostenverteilung“.
Ausreichend sei das Gesetz
dennoch nicht. Verbraucher verdienten mehr Transparenz über das Agieren
einzelner Kassen, ihr Genehmigungsverhalten und ihre Leistungen. Müller: „Nur so können
sie Krankenkassen umfassend beurteilen und eine fundierte Wahl treffen, die auf
mehr Informationen fußt als nur dem Preis. Deshalb muss die Bundesregierung den
Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb stärken.“
Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren – zustimmungspflichtig ist es jedoch nicht.
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