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Arzneibuchvorschrift im Test
So aufwendig ist die Cannabis-Analytik
Cannabisblüten werden in Gebinden von maximal zehn Gramm geliefert. Das Arzneibuch schreibt zur Identitätsprüfung die makroskopische und mikroskopische Prüfung sowie die Dünnschichtchromatographie (DC) vor. Die Bundesländer handhaben die Vorschriften allerdings unterschiedlich. So gelten in Schleswig-Holstein nach Auskunft der zuständigen Landespharmazierätin Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel, wodurch die Identitätsprüfung entfallen kann. In Hessen kann zumindest auf die DC verzichtet werden.
Gerade die Dünnschichtchromatographie ist nämlich neben dem laufenden Apothekenbetrieb sehr zeitaufwendig. DAZ.online hat in Kooperation mit der Galenus-Apotheke Berlin die Vorschrift für die Cannabis-DC ausprobiert.
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Zunächst muss laut Arzneibuch ein kalter Extrakt aus den Blüten hergestellt werden. Dazu müssen laut Vorschrift aus jeder Dose jeweils 100 Milligramm Cannabisblüten abgewogen und mit einer Kräutermühle – auch Grinder genannt - zerkleinert werden. Die zerkleinerten Pflanzenteile werden mit fünf Milliliter Methanol übergossen und zehn Minuten lang ins Ultraschallbad gestellt, um die löslichen Bestandteile zu extrahieren. Die Mischung wird über einen Faltenfilter und danach durch einen Mikrofilter filtirert. Das Filtrat wird mittels Mikropipette auf eine Kieselgelplatte getüpfelt. Als mobile Phase dient eine Mischung aus Methanol, Wasser und Essigsäure. Die Referenzsubstanzen, methanolische Lösungen von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), werden zum Vergleich aufgetragen. Ein Fläschchen einer Standardlösung soll 145 Euro kosten.
Die vorgegebene Laufstrecke beträgt sechs Zentimeter – Mikro-DC-Platten sind folglich zu klein. Da das Laufmittel relativ polar ist, steigt es an der Kieselgelplatte langsam hoch. Daher ist – je nach Kammersättigung – mit einer Laufzeit von mindestens 30 Minuten zu rechnen. Im Anschluss wird die Platte unter dem Abzug luftgetrocknet. Da THC und CBD unter dem UV-Licht kaum fluoreszieren, muss die DC für die Detektion mit Fall Vanillin-Sprühreagenz besprüht und zur Farbentwicklung für 15 Minuten im Trockenschrank bei 100 bis 105 Grad erhitzt werden.
Belgardt: Größere Gebinde und IR-Verfahren
Unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Ausrüstung im Apothekenlabor vorhanden und griffbereit ist, ist eine pharmazeutische Fachkraft damit mindestens anderthalb Stunden beschäftigt. Hat eine Apotheke nur wenig Cannabispatienten, ist der zeitliche Aufwand unverhältnismäßig hoch – ebenso die Kosten zur Anschaffung der Referenzsubstanzen, findet Dr. Christian Belgardt, Inhaber der Galenus-Apotheke und Präsident der Apothekerkammer Berlin.
„Gerade angesichts dieses hohen Aufwandes ist es wichtig, dass die Arzneimittelpreisverordnung unbedingt eingehalten wird. Ich hoffe, dass es bald eine IR-Methode zur Identitätsprüfung von Cannabisblüten gibt“, so Belgardt gegenüber DAZ.online. „Außerdem wäre es von Vorteil, wenn Cannabisblüten auch in größeren Gebinden ausgeliefert werden könnten, dann wären weniger Einzelgefäße zu prüfen.“
2 Kommentare
Status Fertigarzneimittel?
von 090909 am 08.11.2018 um 18:11 Uhr
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Cannabisanalytik
von Elly am 21.10.2018 um 17:49 Uhr
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