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Rx-Arzneimittel über das Internet
Chinesische E-Commerce-Giganten umgehen Versandhandelsverbot
Die chinesischen E-Commerce-Riesen Alibaba and JD.com vertreiben über den Online-Handel tausende von rezeptpflichtigen Arzneimitteln von Drittanbietern, hauptsächlich Apotheken. Das ist eigentlich verboten, aber sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Insgesamt erlebt der Verkauf von Arzneimitteln über das Internet in China einen rasanten Aufschwung.
Auf den Webseiten der chinesischen Online-Riesen Alibaba und JD.com sollen Dutzende von Angeboten von Drittanbietern – hauptsächlich Apotheken – für Medikamente wie Pfizers Antidepressivum Zoloft® und sein entzündungshemmendes Medikament Celebrex® verfügbar sein. Dies berichtet Pharma Boardroom unter Berufung auf einen Bericht in der Financial Times.
Rechtliche Grauzone beim Online-Handel mit Arzneimitteln
Da die Medikamente erst bei Lieferung bezahlt werden, könnten Alibaba und JD.com die Transaktionen als „offline“ klassifizieren. Beide Seiten hosteten jedoch die Listen, nähmen Marketing-Gebühren von den Geschäften und lieferten in einigen Fällen Bestellungen über Kurierunternehmen aus, an denen sie selbst Anteile hätten. Außerdem verlangten einige Anbieter keinen Nachweis dafür, dass die Käufer ein Rezept für das bestellte Rx-Arzneimittel haben. Mark Zhang von der in Hongkong ansässigen Anwaltskanzlei King & Wood Mallesons sagte gegenüber der Financial Times: „Es gibt Vorschriften, die den Online-Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten ausdrücklich verbieten", räumte jedoch ein: „Es bleibt viel Raum für Diskussionen darüber, ob diese Aktionen illegal sind. Dies ist eine Grauzone.“
Es sei nicht das erste Mal, dass der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten Alibaba Probleme verursacht hat, schreibt Pharma Boardroom weiter. Bereits im Jahr 2016 sei das Unternehmen von Jack Ma durch eine „Notfall-Richtlinie“ einer lokalen Regulierungsbehörde dazu aufgefordert worden, Anbietern auf seiner E-Commerce-Plattform Tmall den Verkauf von Medikamenten zu untersagen. „Wir werden gegen diejenigen vorgehen, die gegen unsere Richtlinien zur Produktlistung verstoßen“, soll Alibabas Tmall nun als Reaktion auf diesen jüngsten Bericht bekräftigt haben.
1 Kommentar
Politik lernt leider nichts dazu
von Ratatosk am 26.10.2018 um 18:56 Uhr
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