Dopingmittel für den Schwarzmarkt

Bewährungsstrafen für PKA und Arzthelferin wegen Rezeptbetrugs

Schwerin/Berlin - 30.10.2018, 15:15 Uhr


                                
                                        


                                        Mit Blanko-Rezepten einen lukrativen Nebenerwerb starten – das funktionierte bei einer Arzthelferin und einer Apothekenangestellten nur für kurze Zeit. (m / Foto: seen0001/ stock.adobe.com)

Mit Blanko-Rezepten einen lukrativen Nebenerwerb starten – das funktionierte bei einer Arzthelferin und einer Apothekenangestellten nur für kurze Zeit. (m / Foto: seen0001/ stock.adobe.com)


Eine PKA und eine Arzthelferin haben sich über gefälschte Rezepte Dopingmittel beschafft und diese in der Kraftsport-Szene verkauft. Das Landgericht Schwerin hat sie nun zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zudem müssen sie den Schaden, der den Krankenkassen durch die Rezeptfälschungen entstanden ist, bezahlen – rund 370.000 Euro.

Weil sie mit gefälschten Rezepten Medikamente gestohlen und als Dopingmittel verkauft haben, sind eine Arzthelferin und eine Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Den 31 und 32 Jahre alten Angeklagten wurde vorgeworfen, sich zwischen 2012 und 2013 vor allem Aufputsch- und Wachstumsmittel (insbesondere Genotropin und Testosteron) besorgt zu haben. Die Mittel sollen sie dann gemeinsam in der Kraftsport-Szene zu Dopingzwecken veräußert haben. Während die PKA sofort geständig war, nachdem ihre Taten im Jahr 2013 aufflogen, stritt die Arzthelferin zunächst alles ab – erst im Prozess, kurz vor Ende der Beweisaufnahme, räumte sie ihre Beteiligung ein.

Blanko-Rezepte mit echten und gefälschten Patientendaten

Konkret soll die Arzthelferin in der Praxis, in der sie beschäftigt war, Blanko-Rezepte gestohlen haben. Teilweise waren diese mit echten Patientendaten bedruckt, bei anderen erfand sie diese. Die Rezepte waren auch unterschrieben – teilweise tatsächlich durch den Arzt. Der Job der PKA war es dann, diese gefälschten Verordnungen in der Apotheke, in der sie arbeitete, einzulösen: Sie bestellte die Arzneimittel über den Großhandel und schaffte es, dass dies in der Apotheke nicht auffiel. Die Medikamente verkauften die beiden Frauen dann weit unter Ladenpreis auf dem Schwarzmarkt an Kraftsportler und Türsteher.

Am Ende war es eine Krankenkasse, die im Jahr 2013 den Betrug und den Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz aufdeckte. Weil der Arzt, bei dem die angeklagte Arzthelferin beschäftigt war, besonders hohe Arzneimittelkosten aufwies, fragte die Kasse nach und die Geschichte kam zutage. Den Krankenkassen entstand durch die beiden Frauen ein Schaden in Höhe von knapp 370.000 Euro.

Bewährungsstrafen, gemeinnützige Arbeit und viel Geld

Nachdem die Staatsanwaltschaft im Oktober 2014 Anklage erhoben hat, kam es erst jetzt zur Gerichtsverhandlung und am gestrigen Montag zum Urteil. Die Arzthelferin, die sich bei den Ermittlungen nicht kooperativ gezeigt hatte, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Zudem muss sie 240 Stunden gemeinnützige Arbeit, etwa in Pflegeheimen, leisten. Die geständige PKA kam mit einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten davon, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Da beide zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, sprach das Gericht lediglich Bewährungsstrafen aus. Dies sei dem Gericht äußerst schwer gefallen, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem werden die früheren Freundinnen zur Kasse gebeten: Sie müssen gesamtschuldnerisch für den Schaden einstehen, der den Krankenkassen entstanden ist. Und das ist vermutlich nicht einmal das Ende der finanziellen Belastungen für die PKA und die Arzthelferin. Offenbar gibt es auch Zivilklagen gegen sie, mit denen Geld eingefordert wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Frauen können binnen einer Woche Revision gegen das Urteil des Landgerichts einlegen.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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