- DAZ.online
- News
- Politik
- Krankenkassen verlängern...
Zyto-Zubereitungen
Krankenkassen verlängern Open-House-Ausschreibung
Es war still geworden um die Open House-Ausschreibungen der Krankenkassen im Zyto-Bereich. Zunächst wollten die Kassen offenbar abwarten, wie die Verhandlungen zur Anlage 3 der Hilfstaxe ausgehen. Seit kurzem ist der Streit um die Zyto-Preise durch einen Vergleich beendet – und prompt lebt eine Ausschreibung der AOK Rheinland-Hamburg aus dem vergangenen Jahr wieder auf. Gesucht sind Rabattpartner für 55 Wirkstoffe im Open-House-Verfahren.
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die umstrittenen exklusiven Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Zyto-Apothekern gestrichen. Stattdessen wurde dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband aufgegeben, in der Anlage 3 der Hilfstaxe neue Preise für parenterale Zubereitungen aus Zyto-Fertigarzneimitteln zu vereinbaren. Und: Den Kassen wurde ermöglicht, „einheitlich und gemeinsam“ mit pharmazeutischen Unternehmen Rabatte für diese onkologischen Fertigarzneimittel zu vereinbaren.
Mehr zum Thema
Open-House-Ausschreibungen
So funktionieren die neuen Zyto-Rabattverträge
Tatsächlich erfolgten ab September 2017 einzelne Open-House-Ausschreibungen der Krankenkassen. Die AOK Rheinland-Hamburg bewies sich hier als Vorreiter. Doch es fanden sich nur wenige Hersteller, die den Kassen Rabatte gewähren wollten. Denn zugleich fanden auch die Verhandlungen zur Hilfstaxe statt. Für die Hersteller durchaus ein Problem: Wenn sie nun den Kassen Rabatte versprachen, blieb unklar, was sie später auch den Apotheken würden nachlassen müssen.
Der Streit um die Zyto-Preise zog sich bekanntlich in die Länge. DAV und GKV-Spitzenverband konnten sich nicht einigen, die Schiedsstelle fällte darauf einen Beschluss, in dem sie die Preise festlegte. Dagegen klagte der DAV – und Mitte Oktober endete der Streit mit einem Vergleich vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Nun stehen die Preise in der Anlage 3 der Hilfstaxe also vorläufig fest. Einige sind zwar schon wieder gekündigt und werden neu verhandelt, aber das Grundgerüst steht doch.
Verträge für NRW, Hamburg und Schleswig-Holstein
Und nun hat die AOK Rheinland-Hamburg – federführend auch für weitere Krankenkassen – erneut eine Ausschreibung veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Verlängerung um die im Herbst 2017 gestartet Ausschreibung von 55 Wirkstoffen im Open-House-Verfahren. Die Verträge sollen für die KV-Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Hamburg abgeschlossen werden. In diesen Regionen sind die Apotheken, die Zyto-Zubereitungen für die ambulante Versorgung von Patienten herstellen, aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes verpflichtet, die Produkte der Vertragspartner zu verwenden. Maßgeblich ist also, wo die Apotheke ansässig ist, nicht wo der Versicherte wohnt. Die Unternehmen können den Verträgen jederzeit beitreten, wenn sie die Anforderungen der Kassen erfüllen – der Preis soll laut Ausschreibung nicht das einzige Zuschlagskriterium sein.
Die Verlängerung der Ausschreibung wurde am gestrigen Mittwoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der früheste Vertragsbeginn in der Verlängerung ist der 1. Oktober 2018. Die Vertragslaufzeit endet am 31. März 2019, allerdings kann der Vertrag auch einmal um sechs Monate verlängert werden. Bereits vor dem 1.Oktober 2018 abgeschlossenen Open-House-Verträge behalten ihre Gültigkeit.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Textes hieß es, es handele sich um eine neue Ausschreibung. Nun bestätigte eine Sprecherin der AOK Rheinland-Hamburg, dass die Ausschreibung vom September 2017 lediglich bis zum 31.
März 2019 verlängert worden sei. Die übrigen
Vertragskonditionen blieben unverändert bestehen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.