Apotheke Lux99 Hürth

Apotheke bietet Live-Verfügbarkeitsdaten für Medizinalhanf an

Berlin - 09.11.2018, 15:30 Uhr

Die Lux-Apotheke aus Hürth hat sich auf die Versorgung von Cannabispatienten spezialisiert. (c / Bild: Screenshot https://weed.review/cannabis-and-dreams-connection/)

Die Lux-Apotheke aus Hürth hat sich auf die Versorgung von Cannabispatienten spezialisiert. (c / Bild: Screenshot https://weed.review/cannabis-and-dreams-connection/)


Glüht in Ihrer Apotheke auch der Hörer wegen Lieferengpässen? Was Cannabisblüten betrifft, dafür hat sich die Apotheke lux99 aus Hürth einen neuen Service einfallen lassen. Auf der Apotheken-Website ist tagesaktuell einsehbar, welche Cannabissorten vorrätig und verfügbar sind. Ärzte können ihre Verordnungen anpassen und Patienten ihre Cannabismedizin online reservieren.

Wer Cannabispatienten in der Apotheke zu versorgen hat, kennt diese Unsicherheit: Wann welche Blütensorte von welchem Lieferanten zu bekommen ist, kann zu einer Art Glücksspiel ausarten. Für die Apotheke bedeutet dies, viele Telefonate mit Patienten, Lieferanten und Ärzten zu führen. Für Cannabispatienten können mehrwöchige Therapiepausen entstehen.

An der angespannten Liefersituation wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Ob die Importeure ihre Lieferversprechen halten können oder ob der deutsche Anbau 2020 tatsächlich doch in die Gänge kommt, bleibt abzuwarten. Die Apotheke Lux99 aus Hürth will für ihren Kundenkreis aus der aktuellen Situation das Beste machen und bietet seit drei Wochen über ihre Websitewww.cannabis-apotheke.de“ Live-Verfügbarkeitsdaten an.

Verfügbarkeits-Check für Ärzte und Patienten

„Wir fragen jeden Tag bei unseren Lieferanten die Verfügbarkeit der Blütensorten ab. Dadurch können Patienten und Ärzte tagesaktuell verfolgen, was vorrätig ist“, erklärt Tobias Loder, Inhaber der Lux-Apotheke gegenüber DAZ.online. Auf der Seite sind neben den Sortennamen auch Lieferanten, Herkunftsländer, Gebindegrößen und die Gehälter von THC und CBD angegeben. In dunkelgrün markiert sind diejenigen Produkte, welche entweder in der Apotheke vorrätig sind, oder innerhalb von ein bis zwei Werktagen lieferbar sind. In hellgrün werden die Sorten angezeigt, die zwar lieferbar sind, jedoch nicht unverzüglich. Aktuell nicht verfügbare Sorten werden in weiß angezeigt, was derzeit (Seitenaufruf 9. November 2018) die Mehrheit der Produkte betrifft.

Screenshot Cannabis-Apotheke
Die Seite bietet einen Überblick für Patienten und Ärzte, welche Cannabissorten aktuell zu bekommen sind. (Bild: Screenshot)

Gegen Originalrezept werden Blüten zugeschickt

Ärzte können ihre Verordnungen an die aktuelle Liefersituation anpassen – sollten die Patienten ihr Cannabis-Rezept in der Lux-Apotheke einlösen wollen. Denn den Patienten bliebe es dadurch erspart, sich ein neues Rezept holen zu müssen, wenn die zuvor verschriebene Sorte nicht verfügbar ist. „BtM-Rezepte sind nur sieben Tage gültig, und viele Patienten sind auf ihr Cannabis angewiesen. Dadurch kann die Belieferung schnell zeitkritisch werden. Mit unserer Seite wollen wir da etwas den Druck rausnehmen“, so der Inhaber, der schon seit 2014, als Medizinalhanf nur per Ausnahmegenehmigung vom BfArM erhältlich war, Cannabispatienten versorgt.

Loder, der bis zum Anfang des Jahres noch die „Deutsche Internetapotheke“ betrieben hatte, hat zur Kundenbindung der Cannabispatienten noch einen weiteren Service parat. Und zwar können die Patienten ihre Medizin online reservieren und gegen Einsendung des original BtM-Rezeptes im Großraum Köln auch per DHL einfach zuschicken lassen. Selbstverständlich mit versichertem Transport, denn der Versender nimmt damit ein gewisses Risiko auf sich.

Doch ist das Verschicken von Medizinalhanf eigentlich erlaubt? Ein direktes Verbot besteht offenbar nicht. Denn Cannabisblüten gehören zu den Betäubungsmitteln, die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind. Nach den Empfehlungen zum Versandhandel vom 18. März 2004 des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung sind diese Arzneimittelgruppen zwar nicht für den Versand „geeignet“. Der Apotheker habe aber im Einzelfall zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen diese Betäubungsmittel verschickt werden können. Besondere Sorgfalt und Vorsicht dürfte dennoch geboten sein.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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