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Stuttgart - 13.11.2018, 07:00 Uhr
In der Schweiz dürfen ausgebildete Apotheker seit 2015 impfen. (c / Foto: Pharmama)
Impfen in der Apotheke – ja oder nein? Der Bundesgesundheitsminister kann es sich vorstellen, die Apothekerschaft ist bei dieser Frage gespalten, die Ärzte sind dagegen und drohen mit dem Dispensierrecht. In der Schweiz hingegen dürfen in den meisten Kantonen Apotheker mittlerweile gegen bestimmte Erkrankungen impfen. DAZ.online hat mit Pharmama, einer bloggenden und impfenden Schweizer Apothekerin, über ihre Erfahrungen gesprochen.
DAZ.online: Wie lange dürfen Apotheker in der Schweiz schon impfen und gegen was?
Pharmama: In der Schweiz dürfen Apotheker mit Ausbildung seit 2015 impfen – allerdings haben noch nicht alle Kantone das in ihre Gesundheitsgesetze aufgenommen. Es gibt Kantone, in denen es erst seit diesem Jahr erlaubt ist. Kantonal unterschiedlich ist auch, gegen was geimpft werden darf. Es sind meist Grippe und FSME, dazu weitere Impfungen wie Hepatitis A und B sowie MMR. In einem Kanton dürfen Apotheker gar alle Impfungen durchführen – an Erwachsenen. In einem Kanton braucht es noch ein Rezept vom Arzt, um zu impfen, in den anderen ist es ohne möglich.
DAZ.online: Wird die Impfung in der Apotheke von den Patienten angenommen oder haben die Menschen Bedenken?
Pharmama: Die Impfung in der Apotheke wird tatsächlich sehr gut angenommen, das Interesse ist groß, ebenso das Vertrauen, dass wir es richtig machen. Viele wissen auch schon, dass wir dafür extra eine Ausbildung gemacht haben – eine ausführlichere als die meisten Ärzte.
DAZ.online: Wie sieht die aus?
Pharmama: Es braucht den Fähigkeits-Ausweis: „Impfen und Blutentnahme FPH“ (FPH=Foederatio Pharmaceutica Helvetiae).
Die Weiterbildung dafür umfasst folgende drei Module (jeweils ein theoretischer und praktischer Teil), von denen jeweils eine Prüfung bestanden werden muss für das Testat:
Danach besteht Fortbildungspflicht. Das heißt, beim Fähigkeitsausweis „Impfen und Blutentnahme FPH“ muss man mindestens alle zwei Jahre Fortbildungen im Rahmen von 50 FPH-Punkten in Form eines Kontaktstudiums absolvieren – mindestens acht Stunden in externen Kursen zu dem Thema. Davon sind 25 Punkte in Form eines BLS-AED Refresherkurses (SRC anerkannt) nachzuweisen. Wird das nicht gemacht, kann das Recht zur Führung des Fähigkeitsausweises entzogen werden.
Zu dem Zeitaufwand – der insgesamt etwa vier ganze Tage Kontaktstudium plus nochmals mindestens zwei halbe Tage Online-Kurs beinhaltet (das hängt davon ab, wie effizient man ist) – kommt noch der finanzielle Aufwand, der nicht unerheblich ist. Die Kostenliste stammt aus dem Jahr 2016, in Klammern steht jeweils, was man als Nicht-Apothekerverband-Mitglied zahlt (in Schweizer Franken,CHF):
Zum Zeitaufwand der Ausbildung kommt noch der finanzielle Aufwand, der nicht unerheblich ist.“
Pharmama, Bloggerin und impfende Apothekerin aus der Schweiz
DAZ.online: Was lernt man da?
Pharmama: Alles rund ums Impfen in Theorie und Praxis. Auf meinem Blog habe ich darüber berichtet: „Apotheker auf dem Weg zum Impfen".
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