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Spiegel-Bericht
Knapp 3000 illegale Arzneimittel-Anzeigen bei Ebay
Haarwuchsmittel, Nasenspray, Insulin, Antibiotika und sogar Contergan – alles auf dem Verkäuferportal Ebay erhältlich. Seit Jahren hat der Verein Freie Apothekerschaft illegale Arzneimittelanzeigen bei Ebay im Visier und wird dabei immer wieder fündig. Im vergangenen Jahr gab es rund 2700 Fälle. Jetzt hat der Spiegel das Thema aufgegriffen.
Apotheker Reinhard Rokitta aus dem nordrhein-westfälischen Bünde hat es mit einem seiner wichtigsten Anliegen in den Spiegel geschafft: Der Schatzmeister und Vorstand des Vereins Freie Apothekerschaft bringt seit Jahren Ebay-Angebote zur Anzeige, in denen Arzneimittel in Internet-Auktionen landen. Das Nachrichtenmagazin Spiegel hat jetzt über das Thema berichtet und zeigt, wie schwerwiegend die Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sind: Nach den 2700 Fällen im vergangenen Jahr habe es in den ersten zehn Monaten dieses Jahres bei Online-Portalen schon 2900 illegale Anzeigen gegeben, darunter 720 Rx-Arzneimittel.
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eBay
Der Spiegel berichtet von einer jungen Dame, die sich in der
Apotheke Verhütungsmittel gekauft hat und diese nun etwas günstiger auf Ebay
versteigert. Und von einem Mann, der im Nachlass seines Vaters unter anderem
Valsartan und Tramadol fand und die Medikamente bei Ebay einstellte. In dem
Bericht erklärt Apotheker Rokitta, dass er von einem Kunden erstmals auf das
Thema angesprochen wurde. Dieser habe ihm erzählt, dass er Rx-Präparate auch
beim Portal „Lonelyplanet.de“ bestelle. Bekannt für solche Anzeigen sind demnach
auch Ebay Kleinanzeigen oder Quoka.
Rokitta: Alle ducken sich weg
Die Plattformen bieten ihren Nutzern an, illegale Angebote zu melden. Rokitta findet aber trotzdem, dass nicht mit genügend Nachdruck gegen das Treiben vorgegangen wird. „Was uns entsetzt, ist dass sich Politiker, Behörden und Kammern einfach wegducken. Niemand fühlt sich richtig zuständig.“ In dem Spiegel-Bericht wird auf die Klausel des AMG verwiesen, in der es heißt, dass es sich um einen Straftatbestand handele, wenn eine „Berufs- oder Gewerbsmäßigkeit“ vorliegt. Viele Fälle würden daher nicht verfolgt. Laut Spiegel gibt es so gut wie keine Gerichtsverfahren in solchen Fällen, in Berlin sei es einmal zu einer Geldstrafe von etwa 1000 Euro gekommen.
BMG: AMG lässt kein Schlupfloch
Interessant ist: Rokitta und die Freien Apotheker haben sich mit Ihrer Beschwerde auch schon an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewendet. Die Antwort aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fällt relativ gelassen aus. Das BMG stellt zwar klar, dass mit dem AMG-Paragraphen „jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit“ gemeint sei. Insgesamt sieht man aber wenig Handlungsbedarf – das AMG lasse kein Schlupfloch.
Die Handelsplattformen weisen darauf hin, dass sie bereits gegen illegale Anzeigen vorgehen. Quoka teilte gegenüber dem Spiegel mit, dass Arzneimittel-Angebote laut den AGBs illegal sind und Ebay erklärte, man gehe „proaktiv“ gegen die Anzeigen vor.
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