Arzneimittelgesetz

Fragwürdige Heilpraktiker-Therapien im Fokus

Berlin - 13.11.2018, 12:30 Uhr

Frischzellenkuren soll es in Deutschland künftig nicht mehr geben. Die alternative Therapiemethode ist schon fast überall verboten. (m / Foto: imago)

Frischzellenkuren soll es in Deutschland künftig nicht mehr geben. Die alternative Therapiemethode ist schon fast überall verboten. (m / Foto: imago)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will für mehr Arzneimittelsicherheit sorgen, indem er die Möglichkeiten von Heilpraktikern beschränkt. Sie sollen künftig nur noch im Ausnahmefall verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen dürfen. Auch fragwürdige Behandlungen mit Frischzellen will er verbieten. 

„Patienten müssen sicher sein können, dass ihnen Arzneimittel nicht schaden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am vergangenen Samstag der Süddeutschen Zeitung (SZ) und dem NDR. Eigentlich sollte das Arzneimittelgesetz dafür sorgen, indem es strenge Vorgaben zur Herstellung und Zulassung von Arzneimitteln macht. Doch es gibt Schlupflöcher. So braucht „eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist“, keine Herstellungserlaubnis, „soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden“. Ausnahmen gibt es, wenn es um Arzneimittel für neuartige Therapien und xenogene Arzneimittel geht sowie bei Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind.

Fragwürdige Heilmethoden

Und so können hierzulande auch fragwürdige Therapien zum Einsatz kommen. Man denke etwa an den Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht, der seinen Patienten 3-Brompyruvat verabreichte – womöglich mit tödlichen Folgen. Das Strafverfahren gegen den Mann vor dem Landgericht Krefeld ist eröffnet, Termine für die Hauptverhandlung sind allerdings bislang nicht bestimmt.

Um solche Vorkommnisse künftig zu vermeiden, soll die erlaubnisfreie Herstellung und Anwendung von Arzneimitteln durch Personen, die nicht Arzt sind, auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt werden, bestätigte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber DAZ.online. Diese Beschränkung gelte aufgrund der Verschreibungspflicht auch für nicht-homöopathische Eigenblutzubereitungen. „Dies steht im Einklang mit dem Transfusionsgesetz, das für nicht homöopathische Eigenblutzubereitungen einen Arztvorbehalt vorsieht“, so eine Ministeriumssprecherin.

Ein Dorn im Auge jener, die für Arzneimittelsicherheit stehen, sind zudem Frischzellenbehandlungen: Die aus Lämmern und Kälbern gewonnenen Frischzellen sollen verjüngen und gegen verschiedene Krankheiten helfen. In fast allen Ländern ist diese nicht anerkannte Therapie verboten, in Deutschland bislang nicht. Das soll sich laut SZ und NDR ebenfalls ändern.

Heilpraktikerwesen auf dem Prüfstand

Die Forderung, den Heilpraktikerberuf zu reformieren war in letzter Zeit immer wieder laut geworden. Auch der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht vor, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung zu überprüfen. Man ist besorgt um den Patientenschutz und fürchtet Scharlatanerie, gegen die sich kaum etwas ausrichten lässt. Auch die Gesundheitsministerkonferenz fasste bei ihrem diesjährigen Treffen den Beschluss, den Bund zu bitten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüft. Spahn will offenbar nicht warten, bis diese ihre Ergebnisse zur GMK-Konferenz im nächsten Sommer vorlegt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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