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Bayer informiert Apotheken
Aspirin complex – ab sofort und solange der Vorrat reicht
Es gibt offenbar wieder Aspirin® Complex – zumindest die 10er-Packung. Diese Information schickte Bayer per Fax am gestrigen Donnerstag an Apotheken. Liefertermin sofort. Im August hatte Hersteller Bayer angekündigt, bis Januar 2019 „Aspirin® Complex nur eingeschränkt“ liefern zu können.
Die schlechte Nachricht kam im August: „Wir bedauern, Ihnen an dieser Stelle mitteilen zu müssen, dass wir Sie in der kommenden Erkältungssaison mit unserem Produkt Aspirin® Complex nur eingeschränkt beliefern können“, schrieb Bayer an die Apotheken. Man rechne erst im nächsten Jahr wieder damit, die Erkältungskombi liefern zu können, erklärte das Unternehmen weiter. Daher sei man gezwungen, „alle Terminlieferungen von Aspirin® Complex, die (...) in den Zeitraum August 2018 bis einschließlich Januar 2019 bestellt wurden, abzusagen". Als Gründe nannte Bayer „Korrektur- und Modernisierungsmaßnahmen am Produktionsstandort Bitterfeld, die jetzt zu vorübergehenden Produktionsengpässen bei der Fertigung von Aspirin® Complex führen“.
Seitdem waren wohl die meisten Apotheker mehrfach damit konfrontiert, Patienten mit diesem Präparatewunsch Alternativen zur ASS/Pseudoephedrin-Kombi anzubieten, die es zweifelsohne in ausreichender Zahl gibt.
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Nun ist offenbar zumindest die 10er-Packung aktuell verfügbar. Darüber informierte Bayer am gestrigen Donnerstag Apotheken per Fax. Dort heißt es: „Ab sofort wieder verfügbar!!!(sic) Aspirin Complex Angebot 2018 nur solange der Vorrat reicht!“ als Liefertermin wird „sofort“ angegeben. Je nach Bestellmenge gibt es laut dem Angebot, das DAZ.online vorliegt, zwischen 18 und 24 Prozent Rabatt. Gültig ist das Angebot bis zum 14. Dezember, wenn denn die Ware solange reicht.
So richtig gut lief es in diesem Jahr nicht für Bayers Selbstmedikation: Neben dem Ausfall von Aspirin Complex zur besten Erkältungszeit hatte man sich nach Jahren dann doch entschieden, die Produktinformation von Iberogast zu ändern – andernfalls hätte das BfArM Sofortvollzug angeordnet. Anlässlich eines Todesfalles aufgrund von Leberversagen im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast im Juli 2018 drängte die Behörde zuletzt auf eine schnelle Änderung. Bayer hatte sich jahrelang geweigert, auf die leberschädigende Wirkung seines schöllkrauthaltigen Magenmittels hinzuweisen. Bereits 2008 hatte waren infolge eines Risikobewertungsverfahrens vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Änderungen angeordnet worden.
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