Gesetzentwurf

Cannabistherapie: Grüne wollen Genehmigungsvorbehalt abschaffen

Berlin - 22.11.2018, 11:30 Uhr

Wer Cannabis als
Medizin braucht, muss es auch bekommen können, findet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten-Kappert-Gonther und fordert die Streichung des Genehmigungsvorbehaltes der Kassen. (Foto: Büro Kirsten-Kappert-Gonther)

Wer Cannabis als Medizin braucht, muss es auch bekommen können, findet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten-Kappert-Gonther und fordert die Streichung des Genehmigungsvorbehaltes der Kassen. (Foto: Büro Kirsten-Kappert-Gonther)


Derzeit beeinflussen die Krankenkassen, ob Schwerkranke eine Cannabistherapie erhalten. Die Grünen wollen dies ändern und mit einem Gesetzentwurf den Genehmigungsvorbehalt der Kassen beim Medizinalcannabis streichen. Damit wollen die Grünen die Behandlung erleichtern und die Therapiehoheit des Arztes wiederherstellen.

Für Schwerkranke ist es nicht leicht, eine Cannabistherapie zu erhalten. Denn viele Ärzte sind gegenüber Medizinalhanf skeptisch und scheuen die Verordnung. Gesetzlich Versicherte müssen eine weitere Hürde nehmen: Nach § 31 SGB V Absatz 6 ist für die Erstverordnung eine Genehmigung durch die Krankenkassen erforderlich. Dazu haben die Kostenträger drei Wochen, bei Einbeziehung des medizinischen Dienstes bis zu fünf Wochen Zeit.

Fachpolitiker der Opposition kritisieren diesen Genehmigungsvorbehalt. Auf der Jahreskonferenz des Deutschen Hanfverbandes am vergangenen Freitag haben die drogenpolitischen Sprecher Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grünen-Bundestagsfraktion) und Niema Movassat (Linksfraktion im Bundestag) erklärt, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der die Kassen als Nadelöhr für die Cannabistherapie aushebeln soll.

Grüne: „Kassen bewerten zu restriktiv“

Die Grünen haben ihre Ankündigung nun in die Tat umgesetzt. Der Gesetzentwurf, der DAZ.online vorliegt, sieht vor, den im § 31 SGB V Absatz 6 ersatzlos zu streichen. Auch die Sonderregelung für die auf drei Tage verkürzte Genehmigungsfrist im Rahmen der Palliativversorgung würde damit überflüssig.

Der Genehmigungsvorbehalt habe sich nicht bewährt, heißt in der Begründung. So sei im Sozialgesetzbuch vorgesehen, dass die Kassen Genehmigungsanträge nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen sollen. In der Tat würden ein Drittel der Anträge abgelehnt, und dies überwiegend aus formalen Gründen. „Wer Cannabis als Medizin braucht, muss es auch bekommen können. Die hohe Ablehnungsquote von einem Drittel aller Anträge zeigt, dass die Krankenkassen das Gesetz bisher zu restriktiv auslegen“, erklärt Kappert-Gonther, die federführend für die Grünen-Initiative ist, gegenüber DAZ.online. 

Interessenkonflikt der Kassen

Die Grünen identifizieren beim Genehmigungsvorbehalt noch ein weiteres Problem. Und zwar haben die Krankenkassen als Kostenträger einen Interessenkonflikt und es sei zu befürchten, dass auch aus finanziellen Gründen abgelehnt werde, was nicht unbedingt im Sinne der Patienten sei. Außerdem beeinflusse die Patientenselektion durch die Kassen die Cannabis-Begleiterhebung und schwäche damit deren Aussagekraft.

Für die Medizinierin ist die Beschränkung der ärztlichen Therapiehoheit durch die Krankenkassen beim Medizinalhanf nicht angemessen: „Wenn Medizinalcannabis ärztlich verordnet wird, muss diese Verordnung gelten. Wie schwerwiegend eine Erkrankung ist und ob Medizinalcannabis indiziert ist, können Ärztin und Patient am besten beurteilen.“



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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