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Landgericht Berlin
Bellartz-Verteidiger macht Druck im Datenklau-Verfahren
Im sogenannten Datenklau-Verfahren gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen ehemaligen externen IT-Experten des Bundesgesundheitsministeriums will die Verteidigung möglichst bald die Schlussplädoyers vortragen. Bellartz‘ Verteidiger Dr. Carsten Wegner wies die Richter und die Staatsanwaltschaft nochmals darauf hin, dass sich der Prozess seit Wochen inhaltlich nicht weiterbewegt. Die Richter lassen sich aber weiter nicht in die Karten schauen.
Der Datenklau-Prozess ist am heutigen Freitag in den 29. Verhandlungstag gegangen. Zur Erinnerung: Dem ehemaligen ABDA-Sprecher und heutigen Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz wird vorgeworfen, einen ehemaligen externen IT-Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums dafür bezahlt zu haben, politisch brisante Informationen aus dem BMG an ihn weiterzuleiten. 38 der ehemals 40 Anklagepunkte wurden inzwischen fallengelassen, trotzdem dreht sich der Prozess seit Monaten im Kreis: Während die Verteidigung versucht, zahlreiche neue Zeugenbefragungen zu beantragen, ist das Gericht damit beschäftigt, die Anträge der Bellartz-Verteidiger abzulehnen.
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Und so verlief auch der heutige Prozesstag zunächst nach dem
gewohnten Muster. Es ging um eine Gegendarstellung von Bellartz‘ Verteidiger
Wegner, in der der Anwalt darauf hingewiesen hatte, dass sein Mandant kein
Lobbyist sei. Diese Gegendarstellung wies das Gericht zurück. Auch die
Vernehmung zweier Redakteure des rbb lehnte das Gericht ab. Wegner wirft der Staatsanwaltschaft seit Monaten vor, einzelne Details aus den
Prozessakten Journalisten gegenüber preisgegeben zu haben. Die Richter meinten
heute aber, dass die Vernehmung dieser Redakteure die Beurteilung einer
eventuellen Schuld nicht beeinflussen könne. Ebenso lehnte das Gericht Anträge
ab, in denen die Verteidigung forderte, mehrere ehemalige Pressesprecher des
BMG zu vernehmen. Und auch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und des
Bundesamtes für Informationstechnik wollte die Verteidigung vorladen, aber auch
damit scheiterte Wegner.
In seinen heutigen Ausführungen konzentrierte sich Bellartz‘ Verteidiger auf technische Details: Konkret erklärte Wegner dem Gericht, dass es sich aus seiner Sicht gar nicht um ein Verbrechen nach Paragraf 202a des Strafgesetzbuches handeln kann, in dem es um das „Ausspähen von Daten“ geht, das Bellartz vorgeworfen wird. Dort heißt es:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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