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Kontraste testet DrEd & Co.
TV-Sendung: Riskante Rx-Arzneimittel vom Online-Arzt
Die Bundesregierung will das sogenannte Fernverordnungsverbot in Deutschland wieder aufheben. Das vor etwa zwei Jahren eingeführte Verbot sollte verhindern, dass Online-Praxen wie DrEd aus London Patienten hierzulande Rezepte ausstellen. Das ARD-Magazin Kontraste hat verschiedene ausländische Fernarztportale getestet und dabei erhebliche Risiken für die Patientensicherheit festgestellt.
Ohne Arztbesuch an verschreibungspflichtige Medikamente zu kommen, klingt für manche verlockend. Dass Bequemlichkeit auch riskant sein kann, zeigte die Sendung ARD-Kontraste vom gestrigen Donnerstag. Das Kontraste-Team hatte dazu verschiedene ausländische Online-Arztpraxen getestet und über ihre Erfahrungen mit Experten gesprochen.
Was in Deutschland derzeit verboten ist, ist in England nämlich bereits legal: Auf Portalen wie etwa „DrEd“, „Fernarzt“ oder „doktoronline“ lassen sich rezeptpflichtige Medikamente mit wenigen Klicks bestellen. Der Nutzer füllt online einen kurzen Fragebogen aus, den angeblich ein „echter“ Arzt überprüft. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden dann von einer beauftragten Versandapotheke direkt nach Hause geschickt. Der Patient trägt die Arzneimittel- und Versandkosten sowie eine Beratungsgebühr selbst.
Bequemlichkeit mit Risiken
Und leider auch die Risiken, erklärt die Kieler Frauenärztin Dr. Doris Scharrel in der Sendung. So sei es unverantwortlich, dass Patientinnen im Netz Kontrazeptiva erhalten, ohne zuvor, wie gesetzlich vorgeschrieben, untersucht zu werden oder über das Thromboserisiko aufgeklärt zu werden. „Das finde ich sehr gefährlich und das stellt das ganze Sicherheitssystem, das wir für eine Frau in Deutschland aufgebaut haben, infrage", betont die Gynäkologin in der Sendung.
Fehlende Überprüfung
Die Strategie der Portale setzt zum einen auf Bequemlichkeit, zum anderen auch auf Schamgefühle der Patienten bei sensiblen Indikationen – so lassen sich problemlos verschreibungspflichtige Abmagerungs- und Potenzmittel oder Antibiotika gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten erwerben.
Die fehlende Kontrolle vereinfache den Missbrauch, erläutert Niels Eckstein, Professor für Pharmakologie an der Hochschule Kaiserslautern. So ließe sich in dem Online-Fragebogen problemlos ein viel zu hohes Körpergewicht eingeben, um an Appetitzügler zu gelangen und diese zum Aufputschen zu schlucken.
Umgekehrt kann der Patient nicht überprüfen, ob tatsächlich ein Mediziner seine Angaben auswertet. Außerdem können über diese Vertriebswege möglicherweise auch Fälschungen eingeschleust werden. So kam beispielsweise bei den Testkäufen des Kontraste-Teams ein Arzneimittel ohne Originalverpackung und Beipackzettel an, was ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist.
2 Kommentare
Fernverordnung - e-rezept
von Ratatosk am 26.11.2018 um 9:52 Uhr
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Kontraste oder was
von Dr. Andreas van de Valk am 23.11.2018 um 17:35 Uhr
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