Arzneimittelskandale

Bundesregierung hat Arzneimittelüberwachung der Länder nicht kontrolliert

Berlin - 26.11.2018, 14:45 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren keine Spezialisten in die Länder geschickt, um die Arzneimittelüberwachung vor Ort zu prüfen. (b/Foto: Sket)

Das Bundesgesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren keine Spezialisten in die Länder geschickt, um die Arzneimittelüberwachung vor Ort zu prüfen. (b/Foto: Sket)


Infolge der Arzneimittelskandale rund um den Bottroper Zyto-Apotheker, die Valsartan-Verunreinigungen und den Pharmahändler Lunapharm wurden zuletzt auch die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder kritisiert. Die FDP-Bundestagsfraktion nahm das zum Anlass, die Bundesregierung danach zu fragen, ob sie die Arbeit der Länderbehörden denn überhaupt kontrolliert. Die Antwort: Nein. FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann ist sauer und spricht von einem „Skandal“.

Bottrop, Lunapharm, Valsartan – in allen drei Fällen rückte zuletzt die Arbeit der Arzneimittelüberwachungsbehörden der Bundesländer in den Fokus. Im Verfahren gegen den Bottroper Zyto-Apotheker gestand eine Amtsapothekerin ein: Der Zyto-Apotheker wurde jahrelang gar nicht kontrolliert. Nach Bekanntwerden des Lunapharm-Skandals attestierte die von der Landesregierung beauftragte Taskforce der Brandenburger Behörde ein Komplettversagen: Die Behörde sei unter- und fehlbesetzt und habe falsch reagiert. Und auch im Falle der Valsartan-Verunreinigungen wird diskutiert, inwiefern man die verunreinigten Chargen kontrollieren hätte müssen, um die Belastung mit Nitrosaminen früher zu entdecken.

In Bundesgesetzen ist derzeit geregelt, dass die Bundesländer die Arzneimittelversorgung überwachen und kontrollieren müssen. Aber wer prüft, ob in den Ländern bei der Überwachung auch alles richtig läuft? Genau dieser Frage widmete sich die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Die FDP unter Federführung des Mediziners Prof. Dr. Andrew Ullmann wollte wissen, inwiefern man sich im Bund mit Vertretern der Überwachungsbehörden auf Landesebene ausgetauscht habe. Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bundesregierung befugt ist, die Aufsicht über den Vollzug von Bundesrecht durch die Länder auszuüben. Hat der Bund also ausreichend geprüft, ob die Länder die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes kontrollieren? Konkret will die FDP erfahren, wie oft die Bundesregierung Beauftragte in die Landesbehörden geschickt hat.

BMG: Arzneimittelüberwachung nicht grundsätzlich in Frage stellen

DAZ.online liegt die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums nun exklusiv vor. Bezüglich der Entsendung von Spezialisten in die Bundesländer erteilt die Regierung der FDP eine Absage: „Die Bundesregierung tauscht sich in regelmäßigen Abständen auf unterschiedlichen fachlichen Ebenen mit Vertretern der Länder zum Vollzug der Gesetze aus. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit keine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter nach Artikel 84 Absatz 3 Satz 2 GG in Landesbehörden zur Aufsicht der Ausführung des Arzneimittelgesetzes oder des Heilmittelwerbegesetzes entsandt“, heißt es in der Antwort.

Das BMG stellt auch klar, dass es an der dezentralen Organisation der Arzneimittelüberwachung grundsätzlich festhalten wolle – und liefert diese Erklärung dazu mit:


Dies ist vor allem darin begründet, dass diese Aufgaben der Sache nach im Hinblick auf die sehr große Zahl von zu überwachenden Einrichtungen für das gesamte Bundesgebiet nicht ohne Mittel- und Unterbau und ohne Inanspruchnahme von Verwaltungsbehörden der Länder effektiv wahrgenommen werden kann. Rückschlüsse aus unterschiedlichen Einzelfällen dürfen nicht Anlass dafür sein, das gesamte Arzneimittelüberwachungssystem in Frage zu stellen.“

Antwort des BMG auf die FDP-Anfrage




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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