Stellungnahme zur AMVV-Änderung

Neue Retaxfalle? ABDA regt verpflichtende Dosierungsangabe an

Stuttgart - 05.12.2018, 17:00 Uhr

Muss der Apotheker in Zukunft noch auf mehr Formalien achten? ( r / Foto: W. Heiber Fotostudio

                                        / stock.adobe.com)

Muss der Apotheker in Zukunft noch auf mehr Formalien achten? ( r / Foto: W. Heiber Fotostudio / stock.adobe.com)


Die nächste geplante Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht unter anderem neue Vorgaben für die Verordnung von oral anzuwendenden Retinoiden vor. In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf hat sich die ABDA vor Kurzem dazu geäußert. Außerdem regt sie an, die Angabe der Dosierung auf der Verschreibung als Pflichtangabe zu verankern.

„Wir greifen eine Anregung des Sachverständigenausschusses für die Verschreibungspflicht vom 14. Januar 2014 auf und regen an, grundsätzlich die Angabe der Dosierung auf der Verschreibung als obligatorische Pflichtangabe zu verankern.“ So ist es in der Stellungnahme der ABDA zur „Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“, die kürzlich veröffentlicht wurde, unter Punkt „II.  Weitergehende Änderungen“ zu lesen. Die ABDA findet es demnach eine gute Idee, dass künftig auf Rezepten der Arzt wie bei Betäubungsmitteln die Dosierung vermerken muss – zumindest in der Regel. Abweichen kann man davon nach Ansicht der Standesvertretung „in Fällen, in denen dem Patienten vom Arzt eine schriftliche Dosierungsanweisung oder ein Medikationsplan, der entsprechende Angaben dazu enthält, übergeben wurde, zum anderen in Fällen, in denen das Arzneimittel im konkreten Einzelfall dazu bestimmt ist, durch Angehörige der Heilberufe angewendet zu werden“.

Für eine mögliche Formulierung in § 2 der AMVV, in dem verankert ist, welche Angaben auf einem Rezept verpflichtend sind, verweist die ABDA auf eine Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Diese Stellungnahme, die eine ausführliche Begründung enthält, habe die AMK dem Bundesministerium für Gesundheit mit einem Schreiben vom 7. November 2018 übermittelt. Darin heißt es, durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln werde eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen. Risiken durch Wissensdefizite des Patienten könnten minimert werden. Entsprechende Fragen könnten die Apotheker einfach klären, wenn sie über die Dosierung informiert seien. Zudem seien verlässliche Dosierungsangaben für eine zweckmäßige Beurteilung und die anschließende Beratung des Patienten notwendig. Schließlich seien viele, potenziell klinisch relevante, Interaktionen dosisabhängig, so die AMK.Ganz besonders wichtig findet die AMK die Dosierungsangabe im Falle einer Off-Label-Verordnung für Kinder.

Retaxrisiko? Hat die AMK auf dem Schirm

Klingt erst einmal nach einem schlauen Vorschlag, die Ärzte zu verpflichten, die Dosierung auf dem Rezept zu vermerken. Doch was ist mit den Kassen, die schnell einen neuen Retaxgrund wittern könnten? Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass sie Formalien, die keinerlei wirtschaftliche Auswirkungen haben, für Retaxierungen nutzen. So kommt es bei Betäubungsmitteln immer wieder zu Absetzungen wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben zur Dosierung beziehungsweise dem Vorliegen einer schriftlichen Einnahmeeinweisung. Und auch bei Rezepturen ist die fehlende Gebrauchsanweisung ein Thema, das Kassen seit einiger Zeit für sich entdeckt haben. Ein weiteres Beispiel, bei dem eine eigentlich gut gemeinte neue Pflichtangabe für Probleme sorgte, ist die Telefonnummer des Arztes.

Dieses Risiko sieht die AMK auch, so stellt sie nämlich eines bezugnehmend auf schlechte Erfahrung der Vergangenheit klar: Fehlt die Dosisangabe auf dem Rezept, darf das nicht zu einem erhöhten Retaxrisiko führen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

18. Verordnung zur Änderung der AMVV

Dosierung oder „Dj“ müssen ab Sonntag aufs Rezept

Retax-Quickie zu Retinoiden

Isotretinoin-Rezepte richtig beliefern

Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung in Kraft getreten

Levocetirizin wird OTC

Teratogene Arzneimittel für Frauen

T-Rezepte: Wann sind Frauen gebärfähig?

Bundesrat folgt Empfehlung des Gesundheitsausschusses

Apotheker dürfen künftig mehr auf dem Rezept

5 Kommentare

Dosierungsangabe auf dem Rezept

von Karich am 06.12.2018 um 12:39 Uhr

Damit wird das Nachwuchsproblem in deutschen Vor-Ort-Apotheken "gelöst"... Erst maschinenlesbare Arzneimittelnamen, dann mit PZN und nun noch mit auf Plausibilität prüfbarer Dosierung... dann steht dem an den Versand geposteten (E-)Rezept nichts mehr im Wege. Und Kapitalgeber auf der ganzen Welt freuen sich auf höhere Renditen. Beratung? Die Patienten können doch lesen und Dr. Google fragen. Damit muss auch niemand mehr ans Telefon gehen im fernen Holland.
Schwarzmalerei? Vielleicht!?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Unnötiges Retaxrisiko

von Kleiner Apotheker am 06.12.2018 um 8:56 Uhr

Wenn auf dem Rezept steht schriftliche Dosierungsanweisung liegt vor, muss ich doch auch den Patienten fragen. Und wenn der Arzt die Dosierung für wichtig hält schreibt er sie aufs Rezept, damit wir z.B. eine teilbare Tablette raussuchen. Verpflichtung bringt hier keinen Nutzen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Die Apotheker schaffen sich selbst ab

von Erik Modrack am 05.12.2018 um 20:01 Uhr

Statt Bürokratie abzuschaffen fordern wir lieber neue. Unsere Beratungskompetenz wird an den Arzt übertragen. Statt bei fehlender Dosierung den Patienten selbst zu beraten können, sollen wir künftig versuchen den Azt zu erreichen und dann gegen Stempel, Datum und Unterschift die Dosierung nachtragen lassen - oder Retax. Guter Tausch : statt pharmazeutischer Kompetenz jetzt Rezeptkontrolleur. Und dann wundert sich die Abda, dass mancher Politiker meint, wir brauchen die Apotheke nicht mehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Geht immer zu Lasten der Apotheke !

von Ratatosk am 05.12.2018 um 18:30 Uhr

Alle diese Dinge werden konsequent zu Lasten der Apotheken genutzt. Wie naiv muß man sein, daß man glaubt dies wäre hier anders ! Von der Sache her ja nicht schlecht, aber wenn man wirklich die Praxen in die Pflicht nehmen will, könnte man ja einfach mal eine Retax für die Praxen in die Verordnung aufnehmen ?! Da man das nicht macht, ist die Retaxabzocke von der Politik gewollt.
Hat man ja beim Datenschutz gesehen, auch hier sollte den Abmahnabzockern den Hahn zudrehen, hört man noch was ?? eben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Noch weniger Kompetenzen

von Dr Schweikert-Wehner am 05.12.2018 um 17:28 Uhr

Danke liebe ABDA
noch weniger Kompetenzen für Pharmazeuten. Dann nur noch von Rezept ordentlich auf Packung kritzeln. Toller Job. Danke Danke Danke. Wird sicher super entlohnt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.