- DAZ.online
- News
- Neue Retaxfalle? ABDA ...
Stellungnahme zur AMVV-Änderung
Neue Retaxfalle? ABDA regt verpflichtende Dosierungsangabe an
Die nächste geplante Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht unter anderem neue Vorgaben für die Verordnung von oral anzuwendenden Retinoiden vor. In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf hat sich die ABDA vor Kurzem dazu geäußert. Außerdem regt sie an, die Angabe der Dosierung auf der Verschreibung als Pflichtangabe zu verankern.
„Wir greifen eine Anregung des Sachverständigenausschusses für die Verschreibungspflicht vom 14. Januar 2014 auf und regen an, grundsätzlich die Angabe der Dosierung auf der Verschreibung als obligatorische Pflichtangabe zu verankern.“ So ist es in der Stellungnahme der ABDA zur „Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“, die kürzlich veröffentlicht wurde, unter Punkt „II. Weitergehende Änderungen“ zu lesen. Die ABDA findet es demnach eine gute Idee, dass künftig auf Rezepten der Arzt wie bei Betäubungsmitteln die Dosierung vermerken muss – zumindest in der Regel. Abweichen kann man davon nach Ansicht der Standesvertretung „in Fällen, in denen dem Patienten vom Arzt eine schriftliche Dosierungsanweisung oder ein Medikationsplan, der entsprechende Angaben dazu enthält, übergeben wurde, zum anderen in Fällen, in denen das Arzneimittel im konkreten Einzelfall dazu bestimmt ist, durch Angehörige der Heilberufe angewendet zu werden“.
Für eine mögliche Formulierung in § 2 der AMVV, in dem verankert ist, welche Angaben auf einem Rezept verpflichtend sind, verweist die ABDA auf eine Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Diese Stellungnahme, die eine ausführliche Begründung enthält, habe die AMK dem Bundesministerium für Gesundheit mit einem Schreiben vom 7. November 2018 übermittelt. Darin heißt es, durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln werde eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen. Risiken durch Wissensdefizite des Patienten könnten minimert werden. Entsprechende Fragen könnten die Apotheker einfach klären, wenn sie über die Dosierung informiert seien. Zudem seien verlässliche Dosierungsangaben für eine zweckmäßige Beurteilung und die anschließende Beratung des Patienten notwendig. Schließlich seien viele, potenziell klinisch relevante, Interaktionen dosisabhängig, so die AMK.Ganz besonders wichtig findet die AMK die Dosierungsangabe im Falle einer Off-Label-Verordnung für Kinder.
Retaxrisiko? Hat die AMK auf dem Schirm
Klingt erst einmal nach einem schlauen Vorschlag, die Ärzte zu verpflichten, die Dosierung auf
dem Rezept zu vermerken. Doch was ist mit den Kassen, die schnell einen neuen Retaxgrund wittern könnten? Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass sie Formalien, die keinerlei wirtschaftliche Auswirkungen
haben, für Retaxierungen nutzen. So kommt es bei Betäubungsmitteln immer wieder
zu Absetzungen wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben zur Dosierung beziehungsweise
dem Vorliegen einer schriftlichen Einnahmeeinweisung. Und auch bei Rezepturen
ist die fehlende Gebrauchsanweisung ein Thema, das Kassen seit einiger Zeit
für sich entdeckt haben. Ein weiteres Beispiel, bei dem eine eigentlich gut
gemeinte neue Pflichtangabe für Probleme sorgte, ist die Telefonnummer des Arztes.
Dieses Risiko sieht die AMK auch, so
stellt sie nämlich eines bezugnehmend auf schlechte Erfahrung der Vergangenheit klar: Fehlt die Dosisangabe auf dem
Rezept, darf das nicht zu einem erhöhten Retaxrisiko führen.
5 Kommentare
Dosierungsangabe auf dem Rezept
von Karich am 06.12.2018 um 12:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Unnötiges Retaxrisiko
von Kleiner Apotheker am 06.12.2018 um 8:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Die Apotheker schaffen sich selbst ab
von Erik Modrack am 05.12.2018 um 20:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Geht immer zu Lasten der Apotheke !
von Ratatosk am 05.12.2018 um 18:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Noch weniger Kompetenzen
von Dr Schweikert-Wehner am 05.12.2018 um 17:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.