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Bei Vermittlung durch Terminservicestellen
Ärzte wollen Sperre für Terminschwänzer
Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist eines der wesentlichen Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das kommende Woche erstmals im Bundestag beraten wird. Die Ärzteschaft sieht einen Teil der geplanten Regelungen äußerst kritisch. Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund, forderte nun, dass Patienten, die einen vermittelten Termin versäumen, eine Zeit lang für weitere Termine gesperrt werden müssten.
Die meisten gesetzlich Versicherten dürften es kennen: Für einen Arzttermin, vor allem beim Facharzt, sollte man lange Vorlaufzeiten einplanen. Doch wer es gar nicht schafft, in absehbarer Zeit einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten zu bekommen, kann sich seit einiger Zeit an die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unterhaltenen Terminservicestellen wenden. Sie sind seit 2016 verpflichtet, Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt oder beim Psychotherapeuten zu vermitteln.
Mit dem TSVG will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Terminservicestellen nun zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickeln. So soll die Terminvermittlung künftig auch für Haus- und Kinderärzte gelten. Zudem sollen sie über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) rund um die Uhr erreichbar sein. Und in Akutfällen sollen Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt werden.
NAV-Virchow-Bund: 30 Prozent schwänzen
Doch laut dem Ärzteverband NAV-Virchow-Bund werden rund 30 Prozent der über die Terminservicestellen vermittelten Arzttermine unentschuldigt von Patienten versäumt. Das zeigten Rückmeldungen beim Verband. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, fordert daher: „Bei der jetzt geplanten gesetzlichen Ausweitung der Terminservicestellen muss eine Sperre für diejenigen Patienten eingeführt werden, die ihren Termin unentschuldigt versäumen. Wer sich über die Vermittlungsstellen der KVen einen Termin besorgt und ihn dann ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt, der soll für vier Wochen für alle weiteren Termine über die Terminservicestellen gesperrt werden“.
Heinrich verweist auf das bestehende Solidarsystem, in dem es ein gesetzliches Wirtschaftlichkeitsgebot gebe. Wer keine „Terminmoral“ zeige und als Patient nicht daran mitwirke, das Gesundheitssystem durch sein persönliches Verhalten wirtschaftlich zu nutzen, verhalte sich unsolidarisch gegenüber anderen Patienten und unangemessen gegenüber den begrenzten Ressourcen im System. Verschärfe der Gesetzgeber hier nicht die Mitwirkungspflicht der Patienten, könnten Terminschwänzer die Praxisorganisation blockieren, mahnt der Bundesvorsitzende. „Denn diese Schwänzer nehmen denen die Termine weg, die wirklich dringend einen brauchen.“
Die Sperre könnte über eine Rückmeldefunktion erfolgen, die in das System der Terminservicestellen bei den KVen integriert wird, so der Ärzteverband. Gesperrte Patienten würden weiterhin innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung behandelt. Sie erhielten lediglich für vier Wochen keine bevorzugte Vergabe mehr über die Servicestellen der KVen.
Zuspruch aus der CDU
Tatsächlich findet die Idee Freunde in der Politik. So meint auch der CDU-Gesundheitspolitiker und Berichterstatter der Unionsfraktion für das TSVG Alexander Krauß: „Wer das Gesundheitswesen missbraucht, muss auch die Konsequenzen tragen“. Werde mutwillig ein Termin sausen gelassen, dann könne ein anderer Patient nicht behandelt werden. Deswegen bedürfe es im TSVG einer Regelung, die den wirklich Kranken nutzt. „Das Ziel des Gesetzes ist nicht nur eine schnellere Terminvermittlung, sondern auch eine effiziente Nutzung der vermittelten Termine“, so Krauß.
2 Kommentare
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von Marc Lang am 02.05.2019 um 11:05 Uhr
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von Marcel Huebert am 08.12.2018 um 11:49 Uhr
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