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Nicht nur für die Medizin
Kultusminister wollen auch Zugang zum Pharmaziestudium neu regeln
Eigentlich hat sich das Bundesverfassungsgericht im
vergangenen Jahr nur über die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin
beschwert. Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) reagiert nun auf
dieses Urteil und schlägt in einem Entwurf zur Reform der Studienplatzvergabe
eine vollumfassende Änderung aller Zugangsregeln für die Fächer Medizin,
Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vor. Unter anderem soll die Wartezeitquote wegfallen.
Ziemlich genau vor einem Jahr urteilte das
Bundesverfassungsgericht, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften
über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen
zumindest teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies galt allerdings
nur für das Fach Medizin. Kritik gab es unter anderem an der Wartezeitquote, weil diese „gleichheitswidrig“ sei. Die Verfassungsrichter haben den Gesetzgeber daher
aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen, welche diese
verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigen.
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Die Kultusministerkonferenz (KMK), in der die Bildungsminister aller Bundesländer zusammenkommen, hat sich am gestrigen Donnerstag auf den Entwurf eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags verständigt. Zur Erinnerung: Bildung ist Ländersache, eine bundesweit einheitliche Reform der Studienplatzvergabe muss daher von allen Ländern mitgetragen werden – daher der Staatsvertrag. Mit dem Entwurf legt die KMK nun Vorschläge für Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren vor. Damit der Staatsvertrag finalisiert werden kann, müssen allerdings noch die Finanz- und die Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.
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