Nicht nur für die Medizin

Kultusminister wollen auch Zugang zum Pharmaziestudium neu regeln

Berlin - 07.12.2018, 14:45 Uhr

Die Kultusminister haben einen Entwurf vorgelegt, wie sie den Hochschulzugang in Medizin,
Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu regeln wollen. (m / Foto: Catalin / stock.adobe.com)

Die Kultusminister haben einen Entwurf vorgelegt, wie sie den Hochschulzugang in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu regeln wollen. (m / Foto: Catalin / stock.adobe.com)


Eigentlich hat sich das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nur über die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin beschwert. Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) reagiert nun auf dieses Urteil und schlägt in einem Entwurf zur Reform der Studienplatzvergabe eine vollumfassende Änderung aller Zugangsregeln für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vor. Unter anderem soll die Wartezeitquote wegfallen.

Ziemlich genau vor einem Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen zumindest teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies galt allerdings nur für das Fach Medizin. Kritik gab es unter anderem an der Wartezeitquote, weil diese „gleichheitswidrig“ sei. Die Verfassungsrichter haben den Gesetzgeber daher aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen, welche diese verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigen.

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Die Kultusministerkonferenz (KMK), in der die Bildungsminister aller Bundesländer zusammenkommen, hat sich am gestrigen Donnerstag auf den Entwurf eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags verständigt. Zur Erinnerung: Bildung ist Ländersache, eine bundesweit einheitliche Reform der Studienplatzvergabe muss daher von allen Ländern mitgetragen werden – daher der Staatsvertrag. Mit dem Entwurf legt die KMK nun Vorschläge für Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren vor. Damit der Staatsvertrag finalisiert werden kann, müssen allerdings noch die Finanz- und die Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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