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Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
Amazon.com stellt Lieferungen in der Schweiz ein
Bürger aus der Schweiz
können ab dem 26. Dezember nicht mehr über das Amazon.com-Portal bei dem
US-Onlinehändler einkaufen. Gleiches gilt für Amazon-Domains außerhalb des EU-Raums.
Grund sind Änderungen im Mehrwertsteuergesetz der Schweiz, die ab Januar 2019
in Kraft treten. Die Schweizer können aber weiterhin über die Amazon-Portale in anderen Ländern Waren bestellen.
Der Internetkonzern Amazon zieht Konsequenzen aus bevorstehenden Änderungen im Schweizer Mehrwertsteuergesetz, die ab 1. Januar 2019 wirksam sein wird. Als Folge davon werden zahlreiche Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, in der Alpenrepublik künftig mehrwertsteuerpflichtig sein. Davon betroffen sind ausländische Unternehmen, die mit Kleinsendungen in die Schweiz einen Gesamtumsatz von über 100.000 Franken (etwa 89.000 Euro) machen. Das gilt auch für Amazon. Bis jetzt waren für den Versandkonzern Lieferungen in die Schweiz steuerfrei, sofern deren Wert unter 65 Franken (58 Euro) lag.
Nach einem Bericht von Watson.ch hat der E-Commerce-Riese aus diesem Grund nun seinen Schweizer Kunden mitgeteilt, dass diese nach dem 26. Dezember 2018 keine physischen Waren mehr über Amazon.com bestellen können. Über den amerikanischen Marktplatz könnten dann lediglich digitale Angebote wie beispielsweise Hörbücher erworben werden.
Das heißt allerdings nicht, dass die Schweizer damit von Einkäufen bei Amazon ausgeschlossen wären. So können sie die gewünschten Produkte weiterhin über die europäischen Amazon-Marktplätze Amazon.de, Amazon.co.uk, Amazon.it, Amazon.fr und Amazon.es ordern. „Kunden können weiterhin über die europäischen Websites einkaufen und an jede Schweizer Adresse liefern lassen“, zitiert die Liechtensteiner Zeitung Vaterland Christine Maukel, Manager Public Relations bei Amazon Deutschland.
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