Apotheker sollen Trigoa-Patientinnen anrufen
Während bei kontrazeptiven Mikropillen als Einphasenpräparate die Reihenfolge der Einnahme gleichgültig ist, kann bei Dreiphasenpräparaten eine inkorrekte Reihenfolge der einzelnen Tabletten den verhütenden Schutz beeinträchtigen. Am Freitag gab Pfizer bekannt, dass genau dies bei seinem Dreiphasenkontrazeptivum Trigoa® der Fall sein könnte. Durch einen fehlerhaften Blisteraufdruck könnte eine inkorrekte Einnahme zu ungewollten Schwangerschaften führen. Betroffen sind die Trigoa-Chargen X34106, X51153 und W98332. Diese ruft Pfizer zurück.
Betroffen: Trigoa®-Abgabe zwischen 27. November bis 6. Dezember
War vergangene Woche ein Zeitraum der Trigoa®-Abgabe dieser betroffenen Chargen in der Apotheke zwischen dem 27. November und dem 3. Dezember 2018 genannt, so hat sich das Zeitfenster mittlerweile um drei Tage verlängert. Pfizer gibt am heutigen Montag bekannt, dass Patientinnen, die im Zeitraum von 27. November bis 6. Dezember 2018 Trigoa® erhalten haben, über die Gefahr einer möglichen Schwangerschaft informiert werden sollen.
Und das sollen unter anderem die Apotheken tun. Wörtlich heißt es auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichten Rote-Hand-Brief: „Wir bitten Sie als Angehörige der Heilberufe, Patientinnen, die eine Verschreibung für Trigoa® bekommen haben und das von Ihnen ausgehändigte Rezept im Zeitraum 27.November bis 06.Dezember 2018 eingelöst haben könnten, über diesen fehlerhaften Aufdruck und den daraus resultierenden Rückruf aktiv zu informieren."
Der Rückruf könnte jedoch auch Patientinnen treffen, die vor dem 27.November 2018 eine Trigoa®-Verordnung erhielten. Rezepte dürfen gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung in der Regel bis zu drei Monaten beliefert werden. Die betroffenen Patientinnen werden gebeten, die Ware über eine Apotheke an die folgende Adresse ungekühlt zurücksenden zu lassen:
Pfizer Pharma PFE GmbH c/o Pfizer Pharma GmbH Retourenstelle
An der Tagweide 5
76139 Karlsruhe