Rückruf

Trigoa: Gefahr der Schwangerschaft

Pfizer ruft einige Chargen seiner Antibabypille Trigoa® zurück. Grund ist, dass falsch bedruckte Blisterpackungen die korrekte Einnahme gefährden und der kontrazeptive Schutz nicht gewährleistet ist. Patientinnen sollen die betroffenen Trigoa®-Chargen in der Apotheke zurückgeben.

Trigoa: Gefahr der Schwangerschaft

Pfizer ruft einige Chargen seines Kontrazeptivums Trigoa® zurück. Die verhütende Wirkung ist bei diesen Chargen nicht gewährleistet. 
Trigoa® ist keine klassische Mikropille, bei der alle 21 Tabletten die exakt gleiche Zusammensetzung und Dosierung an Estrogen und Gestagen enthalten. Welchen Dragée die Verhütende an welchem Tag einnimmt, spielt bei Mikropillen keine Rolle.

Anders beim Dreiphasenpräparat Trigoa®. Die Blisterpackung von Trigoa® enthält sechs hellbraune Dragées, fünf weiße und zehn ockerfarbige – die nicht nur verschieden gefärbt sind, sondern auch in  ihrer Zusammensetzung unterscheiden:

  • Hellbraunes Dragée: 0,03 mg Ethinylestradiol, 0,05 mg Levonorgestrel
  • weißes Dragée: 0,04 mg Ethinylestradiol, 0,075 mg Levonorgestrel
  • ockerfarbenes Dragée: 0,03 mg Ethinylestradiol, 0,125 mg Levonorgestrel.

Welche Chargen sind vom Rückruf betroffen?

Bei Trigoa® spielt für die kontrazeptive Wirkung die Reihenfolge der Einnahme somit durchaus eine Rolle. Wird diese nicht eingehalten, ist ein kontrazeptiver Schutz nicht mehr gewährt. Pfizer ruft nun einige Chargen seines Dreiphasenpräparates zurück, weil die Blisterpackungen falsch markiert seien. Nach Angabe von Pfizer ist „eine niedrige Anzahl“ von Packungen betroffen, da Trigoa®  nur einen kleinen Marktanteil hat. Aufgrund der falschen Beschriftung könnten durch eine fehlerhafte Einnahme ungewollte Schwangerschaften entstehen.

Betroffen sind die Chargen X34106, X51153 und W98332. Die zuständige Berliner Aufsichtsbehörde Lageso (Landesamt für Gesundheit und Soziales) hatte am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass Frauen, die zwischen dem 27. November und dem 6. Dezember 2018 Trigoa® dieser Chargen erhalten haben, das Präparat über die Apotheke zurückgeben sollen. Wie viele Packungen die drei vom Rückruf betroffenen Chargen enthalten, ist bislang nicht bekannt.

Korrektur: In einer ursprünglichen Version des Artikels war fälschlicherweise von einem Zeitraum von 27. November bis 3. Dezember die Rede. Die Behörde hatte das falsche Datum kommuniziert. Korrekt ist der 6.. Wir bitten, diesen Irrtum zu entschuldigen.

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