Nach Rückruf

Brauchen Patientinnen ein neues Trigoa-Rezept?

Stuttgart - 11.12.2018, 16:30 Uhr

Auch bei Rückrufen: Patienten benötigen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein neues Rezept. (m / Foto: Wolfilser / stock.adobe.com)

Auch bei Rückrufen: Patienten benötigen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein neues Rezept. (m / Foto: Wolfilser / stock.adobe.com)


Pfizer ruft drei Chargen seiner Antibabypille Trigoa® zurück. Patientinnen, die das Präparat im Zeitraum vom 27. November bis 6. Dezember 2018 erhalten haben, sollen ihre Trigoa®-Packungen über die Apotheke zurückschicken. Aber wie geht es dann weiter? Brauchen die Patientinnen ein neues Rezept für eine Ersatzpackung Trigoa®, und erhalten die Apotheker eine Gutschrift?

Pfizer passierte beim Verblistern seines kontrazeptiven Dreiphasenpräparates Trigoa® ein kleines Missgeschick: Die Blisterpackungen mancher Chargen der Antibabypille waren falsch beschriftet. Der Rückruf trifft nur die drei Trigoa®-Chargen X34106, X51153 und W98332. Bereits am 7. Dezember informierte Pfizer darüber und warnte gleichzeitig vor ungewollten Schwangerschaften, da eine nicht reihenfolgegetreue Einnahme des Dreiphasenpräparates den kontrazeptiven Schutz gefährden könne.

Mittlerweile gibt der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring, Entwarnung: „Die in Trigoa® enthaltenen synthetischen Hormone Ethinylestradiol und Levonorgestrel sind in dieser Pille zu jedem Zeitpunkt ausreichend hoch dosiert, um einen Eisprung zu verhindern, auch dann, wenn die Dragées in einer falschen Reihenfolge eingenommen werden. Das gilt, solange eine regelmäßige, tägliche Einnahme alle 24 Stunden gesichert ist“, erklärte Albring am Montag auf Nachfrage von DAZ.online. Auch Pfizer schätzt das Risiko einer Schwangerschaft als sehr gering ein.

Wie geht es weiter für Apotheker und Patientinnen?

In einem Rote-Hand-Brief werden Patientinnen, die mit Trigoa® verhüten, dennoch aufgerufen, betroffene Chargen, die sie zwischen dem 27. November und 6. Dezember in Apotheken erhalten haben, über die Apotheke an Pfizer zurückzuschicken. Doch wie geht es dann weiter? Dürfen die Apotheken ohne Weiteres eine Ersatzpackung Trigoa® abgeben? Schließlich müssen die Patientinnen ja eigentlich regelmäßig damit verhüten. Oder brauchen die Anwenderinnen ein neues Rezept? Wie läuft der Rückruf für die Apotheker – Ersatzware oder Gutschrift? DAZ.online hat mit Pfizer gesprochen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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